Die Umsetzung der Gewässerräume ist nach den erfolgten Anpassungen der Verordnung im Gange. Sie ist in der heutigen Form pragmatisch umsetzbar und der Handlungsspielraum ausreichend, wie die Kantone bestätigen. In aller Regel werden gute und praxisorientierte Lösungen auch in engen Talböden gefunden. Damit bei der Ausscheidung der Gewässerräume die Anliegen der Landwirte berücksichtigt werden, können diese frühzeitig miteinbezogen werden.
2009 schmiedete das Parlament einen historischen Kompromiss. Daraufhin zogen die Initianten im Jahr 2010 die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zurück*. Dem damals festgelegten Gewässerraum kommt eine absolut zentrale Bedeutung für den Hochwasserschutz, zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Vernetzung der Lebensräume zu. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt (siehe Mitteilung der Akademien der Naturwissenschaften scnat vom 7.9.2021). in den letzten Jahren, den es zu stoppen gilt. Seit 2010 hat der Stellenwert unter dem Aspekt des Klimawandels sogar noch zugenommen (grössere Hochwasser; Beschattung, um zu starke Erwärmung der Gewässer zu vermeiden etc.). Eine Annahme der Motion würde den Kompromiss aushebeln und die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Parlaments untergraben.
Eine Abschwächung und Abkehr der geltenden Regeln auf halbem Weg, wäre zudem problematisch. Langwierige Verzögerungen in der Umsetzung und Rechtsfälle sind absehbar. Gemeinden, Kantone und Eigentümer brauchen Rechtssicherheit im Vollzug. Diejenigen, die im Vollzug weit fortgeschritten sind, würden abgestraft.
Dass ein funktionierender Hochwasserschutz von grossem öffentlichen Interesse ist, hat sich diesen Sommer erneut gezeigt. Untersuchungen der Eawag zeigen, dass die Anforderungen an den Gewässerraum im Gewässerschutzgesetz absolute Minimalgrössen darstellen, um die natürlichen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Diese dürfen nicht durch reine Partikularinteressen eingeschränkt werden. Neben dem Schutz und Erhalt der Biodiversität ist insbesondere bei kleinen Gewässern auch die Pufferwirkung gegen Einträge unerwünschter Stoffe in Gewässer von Bedeutung, ein aktuelles Thema, wie die die Pa.Iv. 19.475 und der dazu gehörige bundesrätliche Massnahmenplan «sauberes Wasser» belegt.
Der Nationalrat lockert den Schutz von Gewässerräumen nicht. Er lehnte die entsprechende Motion mit 100 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung am 30. September ab.
Die Motion verlangte bekanntlich, dass Gewässerräume verkleinert werden dürfen, wenn landwirtschaftliche Betriebe einen übermässig grossen Anteil ihrer ertragreichen Futterfläche verlieren würden. Der Ständerat hatte die Motion dagegen unterstützt. Mit dem nationalrätlichen Nein ist die Motion vom Tisch. Der VSA begrüsst diesen Entscheid sehr, er hatte sich im Vorfeld der Debatte für die Beibehaltung der Gewässerräume eingesetzt.
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