Der aktuelle EurEau-Newsletter berichtet über die Entwicklungen bezüglich Industrieemissionen, dennachhaltige Einsatz von Pestiziden, die Bodengesundheit, die Klassierung von Stoffen sowie Energiesparmassnahmen.
Im April 2022 hat die Kommission Vorschläge für überarbeitete EU-Massnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch grosse Industrieanlagen angenommen. Der vorgeschlagene Text erfüllt die meisten Erwartungen der Wasserversorger und Wasserentsorger, indem er Mängel der aktuellen Richtlinie zum Schutz der Gewässer korrigiert. Die vollständige Position von EurEau finden Sie hier.
EurEau hat sein Positionspapier zum Entwurf der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. EurEau fordert insbesondere ehrgeizige Massnahmen zum Schutz der (Trinkwasser-) Ressourcen. Der EurEau-Standpunkt ist hier verfügbar.
Die Mitgliedstaaten wollen weniger ambitioniert sein. Nach der Vorstellung des Verordnungsentwurfs am 20. Juni 2022 wurde im Rat ein von 10 Mitgliedstaaten unterzeichnetes Dokument verteilt, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, eine neue Folgenabschätzung unter Berücksichtigung des Ukraine-Kriegs und der Gewährleistung der Ernährungssicherheit durchzuführen. Konkret wird gefordert, die sozioökonomischen Auswirkungen des Verbots chemischer Pestizide in sensiblen Gebieten zu ermitteln. EurEau sieht hingegen im Verordnungsentwurf ein wichtiges Instrument, um die Trinkwasserressourcen zu schützen und die Kosten für die Wasseraufbereitung unter Kontrolle zu halten. Eine Abschwächung des Kommissionsvorschlags würde die Last des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erneut den Trinkwasserversorgern aufbürden. Mit der Verordnung werden EU-weite Zielvorgaben eingeführt, um den Einsatz und die Risiken chemischer Pestizide bis 2030 um 50 % zu verringern.
Die Europäische Kommission hat in diesem Sommer eine öffentliche Konsultation zum Bodengesundheitsgesetz eingeleitet. EurEau bereitet die Antwort auf diese wichtige Rechtsvorschrift vor. Das Gesetz zielt darauf ab, den Boden als wichtiges Medium für den Schutz des Grundwassers zu schützen.
Die so genannte CLP-Verordnung will ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten. Es soll festgelegt werden, welche Eigenschaften von Stoffen und Gemischen zu einer Einstufung als gefährlich führen sollten. Die Kommission möchte konkret neue Gefahrenklassen und Kriterien einführen, nämlich PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch), vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ), ED (endokrine Disruptoren) und, sehr wichtig für den Schutz der Wasserressourcen, PMT (persistent, mobil und toxisch) und vPvM (sehr persistent und sehr mobil). Dies ist der erste Schritt zur Einstufung gefährlicher Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe und zur Ergreifung vorbeugender Massnahmen, um ihre Verwendung letztlich einzuschränken/auslaufen zu lassen um damit die Wasserressourcen zu schützen.
Die Energieeffizienzrichtlinie fördert Energieeinsparungen für den öffentlichen Sektor mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen um 55 % zu senken und zu anderen Green-Deal-Initiativen beizutragen. Die Energieeffizienzrichtlinie wurden vom Europäischen Parlament am 14. September 2022 angenommen. Es wurde ein Energieeinsparungsziel von 14,5 % bis 2030 im Vergleich zu 2020 festgelegt, was einer Einsparung von 42,5 % an Primärenergie gegenüber 2007 entspricht. Die Einsparungen der öffentlichen Hand werden bis 2030 auf 2 % pro Jahr erhöht. Auch die Wasserdienstleister müssen einen Beitrag leisten. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, sind Energieaudits alle vier Jahre obligatorisch.
Eureau newsletter - Oktober 2022
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