Im Grundsatz verweist der VSA auf den Eawag-Bericht Wasserwiederverwendung in der Schweiz vom Mai 2024. Die folgenden Ausführungen basieren auf diesem Bericht.
Erlaubte und nicht erlaubte Verwendungen von gereinigtem Abwasser
Sämtliche Anwendungen, in denen das gereinigte Abwasser wieder auf eine ARA gelangt, sind erlaubt. Dies können sein:
Dagegen sind grossflächige Bewässerung mit gereinigtem Abwasser in der Schweiz verboten. Gemäss Art. 8 Abs. 2 GSchV darf gereinigtes Wasser unter bestimmten Bedingungen nur in einer dafür bestimmten Anlage versickert werden.
Der VSA stützt das generelle Verbot – will jedoch in Spezialfällen vertiefte Abklärungen
Das generelle Verbot ist aus Sicht VSA nach wie vor sinnvoll, weil gereinigtes Wasser immer gewisse Restfrachten enthält, die nicht grossflächig in den Boden gelangen sollen (Stichwort PFAS). Zudem sind die Wasserressourcen in der Schweiz in den allermeisten Gebieten mit einem guten Management weiterhin ausreichend, damit für die landwirtschaftliche Bewässerung nicht auf gereinigtes Abwasser zurückgegriffen werden muss.
Falls künftig in Regionen mit ausserordentlich knappen Wasserressourcen die Bewässerung mit gereinigtem Abwasser in Betracht gezogen wird, begrüsst der VSA vertiefte Abklärungen im Sinne eines gesamtheitlichen Risikomanagements, beispielsweise:
Pilotprojekte bringen weitere Erkenntnisse
Um Erfahrungen bezüglich obgenannter Punkte zu sammeln und die Risiken für die (Grund-) Wasserressourcen seriös abschätzen zu können, begrüsst der VSA die Durchführung weiterer Pilotprojekte. Diese sollen von den Kantonen eng begleitet werden.
Ein fallspezifisches Monitoring sowie ein Abschlussbericht nach Ende jedes Pilotprojekts werden der Branche wertvolle Hinweise liefern für die gemäss zweitem Punkt erforderliche Interessenabwägung sowie für die gemäss viertem Punkt durch Bewilligungsbehörden zu formulierenden Bedingungen und Auflagen.
Antwort auf der VSA-Website hinterlegt
Die Antwort zur Frage, zu welchen Zwecken gereinigtes Abwasser in der Schweiz verwendet werden darf, ist auf der VSA-Website, in den FAQ des CC Abwasserreinigung hinterlegt.
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