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05. September 2022

CC Industrie und Gewerbe

Gewässerschutz auf Baustellen

Viele Gewässerverschmutzungen sind auf unzureichende Massnahmen bei der Baustellenentwässerung zurückzuführen. Um dies zu vermeiden, ist eine gewissenhafte Abklärung der gewässerrelevanten Risiken einer Baustelle erforderlich. Nur wenn diese Risiken bekannt sind, können die unterschiedlich verschmutzten Abwasserteilströme einer geeigneten Vorbehandlungsanlage bzw. Entsorgung zugeführt werden. Zu beachten sind dabei auch eine wirkungsvolle Überwachung und die korrekte Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Das CC Industrie & Gewerbe hat ein praxisorientiertes, interkantonales Merkblatt zum Thema «Gewässerschutz auf Baustellen» erarbeitet.
Markus Sommer 

Ein Bauprojekt ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Akteure wie Bauherr, Planer, Bauunternehmer, Umweltspezialist, Behörde etc. Alle nehmen im Hinblick auf den Gewässerschutz unterschiedliche Aufgaben wahr: von der Planung zur Genehmigung zur Ausschreibung zur Realisierung und Überwachung. Wichtig für den Gewässerschutz auf Baustellen ist

  1. das Erkennen der gewässerrelevanten Risiken während der Planungsphase,
  2. das Planen geeigneter Massnahmen für die Behandlung und/oder Entsorgung der Baustellenabwässer und deren Überwachung sowie die Lagerung wassergefährdender Stoffe,
  3. die Dokumentation der entsprechenden Ergebnisse im Entwässerungskonzept,
  4. die behördliche Genehmigung des Bauprojekts gestützt auf das Entwässerungskonzept
  5. die Umsetzung der Massnahmen und deren Überprüfung während der Realisierungsphase

Das massgebende Normenwerk für die korrekte Planung und Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Gewässer ist nebst den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung die Norm SIA 431 «Entwässerung von Baustellen». Diese Norm (ehemals Empfehlung) wurde in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit verschieden Fachleuten aktualisiert und ist seit August 2022 in Kraft.

Während die bisher gültige Empfehlung die herkömmlichen Verunreinigungen (pH, Trübung, Kohlenwasserstoffe) bzw. entsprechende Vorbehandlungsanlagen berücksichtigte, beinhaltet die überarbeitete Norm zusätzlich die gewässerrelevanten Bauprozesse (Einsatz Bauchemikalien) und den Schutzbedarf der Schutzgüter (Grundwasser, Oberflächengewässer, ARA) sowie Angaben zur Überwachung der Baustellenabwässer. Zur Beurteilung der gewässerrelevanten Risiken verfügt die Norm über ein dreistufiges Verfahren. Das Verfahren bzw. die entsprechenden Massnahmen orientieren sich an der Grösse des Projekts, der Komplexität der Bauprozesse und der Exposition der Schutzgüter. Dies klingt auf Anhieb kompliziert und aufwendig. Bei den meisten (einfachen) Baustellen dürfte allerdings eine Abklärung gemäss Stufe 1 ausreichen (d.h. keine gewässerrelevanten Risiken vorliegen), und deshalb nur einfache Massnahmen erfordern (Absetzbecken mit Tauchwand, Neutralisation).

Interkantonales Merkblatt «Gewässerschutz auf Baustellen»

Die Norm SIA 431 ist ein theoretisches Konzept und für die Beurteilung der gewässerrelevanten Risiken eines Bauprojekts unerlässlich. Gemäss einer Umfrage bei den kantonalen Fachstellen wurde im Hinblick auf die Umsetzung der Massnahmen der Wunsch für ein praxisorientiertes Merkblatt geäussert. Diesem Wunsch ist das CC Industrie und Gewerbe nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit Fachspezialisten ein interkantonales Merkblatt «Gewässerschutz auf Baustellen» erarbeitet. Das Merkblatt beinhaltet allgemeine Hinweise zur Entwässerung von einfachen Baustellen (Stufe 1) und zeigt in Form von anschaulichen Abbildungen die Möglichkeiten der Abwasserentsorgung samt Vorbehandlungsmassnahmen auf. Des Weiteren macht das Merkblatt allgemeine Angaben zum Unterhalt und zur Kontrolle der Anlagen, zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und zum Vollzug. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Feststellung, dass das Interkantonale Merkblatt des VSA kein Ersatz für die Norm SIA 431 darstellt sondern eine Ergänzung im Sinne einer Praxishilfe.

Die Veröffentlichung des Merkblatts ist Anfang 2023 geplant, allerdings abhängig vom Umfang der Rückmeldungen aus der ab Mitte September laufenden Vernehmlassung. Bitte beachten Sie die zeitnahe Information über den VSA-Newsletter.

Centre de Compétence Industrie & Gewerbe

Auskünfte und Informationen zum CC Industrie & Gewerbe sind auf vsa.ch/industrie-gewerbe/ verfügbar. Geleitet wird das Centre Compétence von Markus Sommer.

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