Hintergrund des Infoblattes ist, dass bei einer Strommangellage der Stromverbrauch gesenkt werden muss. Dabei werden 4 Phasen unterschieden: Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung und Zyklische Abschaltungen. Diese Phasen werden vom Bundesrat angeordnet. ARA sind insbesondere von der Kontingentierung und Abschaltung betroffen.
Alle Grossverbraucher wie zum Beispiel ARA werden bei einer Strommangellage aufgefordert, ihren Stromverbrauch um eine gewisse Menge zu senken («Kontingentierung»). Die meisten ARA sind Grossverbraucher und daher prinzipiell von einer Kontingentierung betroffen.
Das Stromsparpotenzial ist bei den meisten ARA sehr gering – grössere Einsparungen führen zu einer reduzierten Reinigungsleistung und damit zu einer Gewässerverschmutzung. Im Infoblatt sind kurzfristige Stromsparmassnahmen ohne sowie mit Umweltauswirkungen skizziert. Der VSA wird bei den zuständigen Stellen auf diese Problematik hinweisen, damit der Betrieb sichergestellt werden kann. Trotzdem werden die ARA-Betreiber aufgefordert, (kurzfristige) Stromsparpotenziale zu identifizieren und bei Bedarf umzusetzen.
Von zyklischen Abschaltungen sind ARA, sofern technisch möglich, nicht betroffen. Die ARA-Betreiber sollten zeitnah klären, ob die ARA sowie die Sonderbauwerke im Einzugsgebiet (z.B. Pumpwerke) weiter versorgt werden können.
Das Infoblatt richtet an die ARA konkrete Empfehlungen, welche Vorkehrungen und Abklärungen bezüglich einer Strommangellage zu treffen sind.
Das neu erstellte Infoblatt hält den aktuellen Wissensstand im VSA fest und wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert, resp. bei Bedarf um weitere Infoblätter ergänzt. Wir werden jeweils im VSA-Newsletter über Aktualisierungen informieren.
Ein weiteres Infoblatt zur «Verfügbarkeit von Fällmitteln» ist in Vorbereitung und wird Anfang Oktober zur Verfügung gestellt.
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