Der Begriff «Stand der Technik» ist für den Umweltschutz im Allgemeinen und den Gewässerschutz im Besonderen wichtig: Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) fordert beispielsweise, dass der Stand der Technik berücksichtigt wird, wenn Anforderungen an die Einleitung von Abwasser in Kanalisationen oder Gewässer festgelegt werden. Auch Massnahmen für Produktionsprozesse von Industrie- oder Gewerbebetrieben und ihre Abwasserbehandlung müssen den Stand der Technik erfüllen (Anhang 3.2 GSchV).
In den Anhängen zur GSchV sind spezielle stoffliche Anforderungen festgelegt. Was als Stand der Technik im Gewässerschutz gilt, ist in den «Mitteilungen zum Umweltschutz» Nummer 41 definiert . Diese Grundsätze lassen allerdings viel Spielraum offen, was Verfahren und Grenzwerte betrifft. Vor allem wegen der grossen Prozessvielfalt in Industrie- oder Gewerbebetrieben und den vielen Stoffen, die sie einsetzen, ergeben sich viele offene Fragen.
Aus diesem Grund hat der Fachbereich Industrie & Gewerbe (CC-IG) des VSA die Arbeitsgruppe «Stand der Technik» ins Leben gerufen. Sie beantwortet Ihre Fragen zum betrieblichen Umwelt- und Gewässerschutz. Innerhalb von zehn Tagen werden Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, aber nicht rechtlich bindend, erteilt. Falls eine Frage komplex (und/oder von allgemeinem Interesse) ist, kann es länger dauern. In diesen Fällen wird die Frage an das Kernteam des CC-IG weitergeleitet und entschieden, ob ein VSA-Merkblatt oder ein interkantonales Merkblatt erarbeitet wird. Allenfalls empfiehlt die Gruppe eine Beratung durch Fachleute, zum Beispiel ein Ingenieurbüro oder eine Hochschule.
Sie erreichen die Arbeitsgruppe per E-Mail an stand-der-technik@vsa.ch.
Die Definition, was der Stand der Technik ist, verändert sich fortlaufend und dynamisch mit den neuesten Entwicklungen. Dies stellt eine grosse Herausforderung für den betrieblichen Umwelt- und Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe dar.
Das CC-IG ist überzeugt, dass Emissionsminderung und Ressourceneffizienz ganzheitlich betrachtet werden müssen. Verbesserungen sind vor allem durch fortschrittliche Produktionsverfahren und gute betriebliche Praxis möglich. Dies erfordert aber umfassende und aktuelle Branchenkenntnisse.
Die Arbeitsgruppe «Stand der Technik» hat sich auf folgende Definition geeinigt und nutzt sie als Leitlinie für ihre Arbeit:
«Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen in Industrie und Gewerbe, der für den Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen praktisch geeignet ist. Aus dem Stand der Technik können Massnahmen zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder zur Verbesserung der Ressourcenwirtschaft abgeleitet werden.»
Das CC-IG setzt sich intensiv mit dem Stand der Technik in der umweltrechtlichen Praxis und den konkreten Auswirkungen für bestimmte Branchen oder Prozesse auseinander. Ausserdem haben einige kantonale Fachstellen Merkblätter zum Umwelt- und Gewässerschutz veröffentlicht. Im Rahmen der Bestrebungen für die Harmonisierung des Vollzugs will das CC-IG vermehrt Merkblätter zum Stand der Technik erarbeiten, um damit den praktischen Vollzug in den Kantonen zu unterstützen.
Eine andere Informationsquelle sind die Referenzdokumente mit den «Besten verfügbaren Techniken». Die BVT-Merkblätter und Durchführungsbeschlüsse sind sehr umfangreich und daher für die Praxis leider nur bedingt geeignet. Sie gelten in der EU als Richtschnur für den industriellen Umweltschutz.
Wollen Sie mehr über die Arbeitsgruppe und ihre Aufgaben wissen? Schreiben Sie eine E-Mail an ihren Leiter, Bruno Mancini von der Abteilung für Umwelt im Kanton Aargau: bruno.mancini@ag.ch. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.
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