Produzierende und verarbeitende Unternehmen stellen wesentliche Nutzer von Frischwasser dar – etwa 50% des Schweizer Frischwasserverbrauchs werden durch Industrie und Gewerbe verursacht. Innerhalb der Betriebe kann es durch Verdunstung sowie durch den Wassergehalt von Produkten und Abfallschlämmen zu Verlusten kommen – der Rest wird in der Regel als Abwasser entsorgt.
In der Metallindustrie spielt Frischwasser im Allgemeinen für Reinigungsprozesse, zur Materialbehandlung und für Kühlzwecke eine Rolle. Im Bereich der Materialbehandlung ist vor allem die chemische Vorbehandlung in Tauch- oder Spritzbädern von Bedeutung. Zusätzlich kommen je nach Branche und Produktionsprozess Reinigungsanwendungen hinzu, in denen das Potenzial zur Verschmutzung des Wassers mit belastenden Chemikalien entsprechend hoch ist. Mit einem Anteil von fast 80% ist die deutliche Mehrzahl der Schweizer metallverarbeitenden Unternehmen in der Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung tätig.
Die Gewässerschutzverordnung fordert nicht nur die Minimierung von Abwasserströmen und Schadstofffrachten. Je nach Branche sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die sich einerseits auf die angestrebte Abwasserqualität und andererseits auf die erforderlichen Abwasserbehandlungsmassnahmen beziehen können. Wenn für bestimmte Stoffe, die Gewässer verunreinigen können, keine Anforderungen bestehen, so legt die Behörde in der Bewilligung auf Grund des Stands der Technik die konkreten Anforderungen fest.
Für das Beurteilen der emissionsrelevanten Prozesse bzw. dem Festlegen von Anforderungen ist der Stand der Technik ein wichtiges Beurteilungskriterium. Gemäss Umfrage ist der Bedarf an entsprechenden Informationen in den Kantonen hoch, weshalb das CC «Industrie und Gewerbe» zu diesem Thema ein praxistaugliches Hilfsinstrument entwickeln will. Darin sollen für möglichst viele Oberflächenbehandlungsprozesse der Stand der Technik, die Ressourceneffizienz, die problematischen Stoffe (Mikroverunreinigungen) beschrieben und die Minimalanforderungen im Umwelt- und Gewässerschutz definiert werden.
– Beschreibung der chemischen und elektrochemischen und mechanischen Oberflächenbehandlungsprozesse sowie der Beschichtungsprozesse inkl. die anfallenden Emissionen aller relevanten Umweltbereiche
– Stand der Technik
– Ressourcenwirtschaft, spezifische Kennzahlen, gute Praxisbeispiele. Identifikation und Prüfung potenzieller Benchmarking-Tools
– Abwasseranfall, prozessspezifische Schadstoffspektren, Spültechniken, Abwasservorbehandlungsverfahren
– Identifikation, Liste und Beschreibung kritischer Stoffe, allenfalls zusätzliche Grenzwerte für diese Stoffe, Betrachtung der Entsorgungs- und Aufbereitungswege
– Industrieabfälle (Arten, spezifische Kennzahlen, Abfallentsorgung usw.)
– Abluft, Abluftbehandlung
– Lagerung/Umschlag Chemikalien, Störfallvorsorge (Havarie/Löschwasserrückhalt)
– Abwasser-Probenahme, Analysen, Online-Überwachung
– Fachgerechter Betrieb und Unterhalt der Anlagen (Abwasser, Abluft, Infrastruktur usw.)
– Ausblick auf Zukunftstechniken (z. B. 3-D-Druck)
Der Leitfaden ist prozessorientiert aufgebaut, da viele Prozesse bei verschiedenen Produktionsverfahren eingesetzt werden. Die nachfolgenden Prozesse sollen im Leitfaden abgebildet werden: Anodisieren/Eloxieren (hart-, bilatal, chromsauer usw.), Galvanisieren, Chromatieren, Phosphatieren, Trowalisieren, Brünieren, Beizen, Passivieren, Entgraten, Entfetten, Rissprüfen, Drehen/Fräsen/Bohren, Ersatz Chrom VI usw.
Für den praktischen Vollzug werden in einem nächsten Schritt die wichtigsten Erkenntnisse und Anforderungen in interkantonalen Merkblättern zusammengefasst und allen interessierten Kantonen zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung des Leitfadens und der Merkblätter erfolgt durch ein ausgewiesenes Fachunternehmen und wird durch eine breit abgestützte Begleitgruppe mit Vertretern aus Kantonen, des Bundes, der wichtigsten Branchenverbände und Anlagebauern unterstützt.
Für Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an den Leiter des CC «Industrie und Gewerbe» Markus Sommer wenden.
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