Zwar entschied der neu zusammengesetzte Nationalrat am 12. Dezember 2019, auf Grund der parlamentarischen Initiative Jans Gesetzesänderungen einzuleiten, die einen konsequenten Schutz des Grund-, Trink-, Fluss- und Seewassers vor nachweislich schädlichen Pestiziden gewährleisten (zick). In alter Besetzung hatte er einen Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative noch abgelehnt.
Nur eine Woche nach diesem erfreulichen Entscheid nahm das Parlament die parlamentarische Initiative Rösti an (zack!). Damit müssen Kraftwerksbetreiber bei einer Neukonzessionierung die ehemals zerstörten Umweltwerte nicht mehr durch Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen kompensieren. Eingriffe in die Natur, die mit der vormaligen Konzession ausdrücklich nur für deren Dauer gestattet wurden, werden somit ohne angemessenen Ersatz dauerhaft ermöglicht.
Ob diese Gesetzesbestimmung überhaupt verfassungskonform ist, wird dereinst wohl das Bundesgericht beurteilen. Dieses überrascht ja immer wieder mit hellsichtigen und mutigen Entscheiden. Erst letzthin läutete es mit seinem Leiturteil zum Kraftwerk Hammer das Ende der ehehaften Wasserrechte ein und stärkte damit den Gewässerschutz und die Rechtsstaatlichkeit.
Zu hoffen bleibt, dass sich das neue Bundesparlament bei der bevorstehenden Beratung der Agrarpolitik ab 2022, der Parlamentarischen Initiative «Risiko beim Einsatz der Pestizide reduzieren» oder der Motion Moser «Trinkwasser durch die Verschärfung der Zulassung besser schützen» wieder auf den «Zick-Kurs» besinnt. Welches Land, wenn nicht die Schweiz, kann es sich leisten, seine Ressourcen – neben den Gewässern auch Boden und Luft – nachhaltig zu nutzen?
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Wasserversorgungslobby