Der Nationalrat lehnte am 20. Juni die direkten Gegenvorschläge zur Trinkwasserinitiative (TWI) ab und beschloss, keinen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Wenn der Ständerat im August seinem Ruf als «chambre de réflexion» nicht gerecht wird und dem Nationalrat folgt, werden wir im nächsten Jahr ohne Gegenvorschlag über die TWI abstimmen.
Aus folgenden Gründen ist der VSA überzeugt, dass auch der verantwortungsvolle Stimmbürger einer solchen als «extrem» bezeichneten Initiative zustimmen darf:
- Ein Rechtsgutachten zeigt, dass das Parlament einen genügenden Ermessensspielraum hat, um die Schwächen des Initiativtextes in der Gesetzgebung auszumerzen. Somit ist klar, dass unser bauernfreundliches Parlament eine massvolle Umsetzung vorschlagen kann und sicher nicht den durch Einzelne bereits heraufbeschworenen «Untergang unserer Landwirtschaft» einleiten wird.
- Mehrere von Agroscope durchgerechnete Szenarien beweisen, dass die TWI vernünftig umgesetzt werden kann: Durch den deutlich sinkenden Pestizideinsatz wird nicht nur die Gewässerqualität sehr positiv beeinflusst, auch das Einkommen der Landwirte steigt! Diese Szenarien können dem Parlament bei der Umsetzung der TWI als Grundlage dienen.
Von den im Jahre 2008 festgelegten Umweltzielen Landwirtschaft ist bis heute kein einziges erreicht. Der VSA ist deshalb überzeugt, dass Massnahmen für eine nachhaltigere Landwirtschaft unabdingbar sind. Die TWI stellt eine grosse Chance dar, zumindest für den Umgang mit Pestiziden die dringend notwendige Trendwende einzuleiten.
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Stellungnahme VSA zur Trinkwasserinitiative