Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen somit für den Besuch der Veranstaltungen ein gültiges Covid-Zertifikat und eine Identitätskarte vorweisen. Durch die Zertifikatspflicht entfallen die Vorgaben bezüglich Maskenpflicht und Mindestabstand. Die gängigen Hygieneregeln gelten weiterhin.
Wenn Teilnehmende nicht genesen oder doppelt geimpft sind, müssen sie für das Covid-Zertifikat einen entsprechenden Corona-Test machen lassen. Das Zertifikat aufgrund eines negativen Tests ist entweder 48h (Antigen-Schnelltest) oder 72h (PCR-Test) gültig.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist gegebenenfalls eine Auffrischung des Zertifikats durch einen erneuten Test nötig. Auf der Website des BAG sind umfangreiche Informationen zu den geltenden Massnahmen und zum Covid-Zertifikat verfügbar.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)