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31. März 2020

Absage der 76. VSA-Mitgliederversammlung vom 30. April 2020

Wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen

Aufgrund der durch den Bundesrat erlassenen Corona-Weisungen können wir unsere VSA-Mitgliederversammlung nicht wie vorgesehen durchführen.

 

Der Anlass vom 30. April 2020 im Alten Spital Solothurn wurde abgesagt.

Der statutarische Teil der Mitgliederversammlung wird in elektronischer Form durchgeführt. Dazu hat der VSA allen Mitgliedern am 16. April 2020 einen Fragebogen zugestellt. Die Resultate der Abstimmungen werden nach Ablauf der Stimmabgabefrist auf der VSA-Website aufgeschaltet. Zudem werden wir sie in der Aqua&Gas Ausgabe 7/2020 publizieren.

Der fachliche Teil inkl. «heissem Stuhl» mit Nationalrat Kurt Fluri wird voraussichtlich für die Mitgliederversammlung 2021 übernommen oder eventuell zu einer ganztägigen Fachtagung ausgebaut und losgelöst von der Mitgliederversammlung durchgeführt.

Aus folgenden Gründen hat sich der VSA gegen eine Verschiebung der Mitgliederversammlung entschieden: 

Gemäss Art. 10 der VSA-Statuten findet die ordentliche Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr statt. Momentan ist unklar, ob in der ersten Jahreshälfte überhaupt grössere Versammlungen durchgeführt werden dürfen.

Die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März 2020 sieht explizit vor, dass Vereine ihre Versammlungen in elektronischer Form durchführen können (s. Art. 6a Abs. 1 Bst. a).

Wir bedauern diese Absage, setzen aber alles daran, Ihnen wieder spannende Aus- und Weiterbildungen anzubieten, sobald dies wieder erlaubt ist! 


Beste Grüsse und eine gute Zeit wünschen Ihnen,

Stefan Hasler

VSA Direktor

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