Merkblatt W10030 bezieht sich auf Betriebe und Anlagen der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus, die an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Für Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht gelten die in diesem Merkblatt genannten Anforderungen sinngemäss.
Bei der Versorgung von Tiertränken kann neu die Trinkwasserinstallation mit einem Systemtrenngerät Bauart BA geschützt werden, wenn folgende Bedingungen berücksichtigt sind:
Alle anderen Arten Konstruktionsarten von Viehtränken müssen zum Schutz der Trinkwasserqualität weiterhin mit einer Sicherheitstrennstation Bauart AB abgesichert werden.
Das Merkblatt wurde von der Wasser-Hauptkommission (W-HK) an der Sitzung vom 27.11.2024 verabschiedet und auf den 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
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