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15. April 2025

Anhörung Ständeratskommission

Anliegen der Wasserversorger Gehör verschafft

PFAS fordern durch ihre Eigenschaften nicht nur die Wasserversorger heraus. Verschmutzungen mit PFAS betreffen viele Bereiche der Lebensmittelproduktion und sind gleichzeitig in manchen Branchen, beispielsweise in der Medtech- oder der Chipproduktion, absolut unersetzliche Materialien zur Erreichung der geforderten Qualität. Die künftige Regulierung der PFAS sollte die Anliegen der Wasserversorger berücksichtigen. Darum legte der SVGW der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates die Sicht der Schweizer Wasserversorger dar.
Rolf Meier 

PFAS – eine Stoffgruppe mit zirka 12'000 Einzelstoffen – ist in aller Munde. Ob Teflonpfanne, Regenjacke oder Feuerlöschschaum - PFAS werden breit eingesetzt. Oft werden die PFAS-haltigen Produkte falsch entsorgt, verbrannt und die Stoffe gelangen dadurch in die Umwelt und in den Wasserkreislauf. Da sich diese persistenten Stoffe in der Natur aber kaum abbauen und nach wie vor in grossen Mengen eingesetzt werden, reichern sie sich in der Umwelt an und sind daher auch in immer höherer Konzentration in Wasser festzustellen. Gerade bei längerkettigen PFAS erfolgt die Akkumulierung im Boden, sodass auch in Fleisch, Eier und Milch erhöhte PFAS-Werte festgestellt werden können. Kurzkettige PFAS verbleiben meist im Wasserkreislauf.

SVGW bei Anhörung von Experten dabei

Vor diesem Hintergrund hat die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) um eine Anhörung von Experten aus der Forschung, der Vollzugsbehörden (Kantonschemiker), der Human- und Umwelttoxikologie und der Schweizer Wasserversorgung gebeten. Der SVGW konnte insbesondere auf die spezifischen Herausforderungen im Bereich des Ressourcenschutzes, der möglichen Aufbereitungsverfahren sowie der zu erwartenden Kosten einer Aufbereitung eingehen. Entlang des seit 2023 publizierten Positionspapieres zum Thema PFAS hat der SVGW in seiner Präsentation speziell auf das Prinzip der Vermeidung an der Quelle hingewiesen, dass bei dieser Stoffgruppe aufgrund Ihrer Eigenschaften hinsichtlich Persistenz, Toxizität und Mobilität als notwendig erscheint.

 

Viele Fragen der Kommissionsmitglieder

Aus Sicht der Kommission waren, vor dem Hintergrund der Festlegung von PFAS-Grenzwerten, auch verschiedene Aspekte bei Gesundheits- und Umweltrisiken sowie die bestehenden Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit und die Kohärenz zu anderen Grenzwerten (EU) wichtige Punkte, die durch die Anhörung geklärt werden sollten. Die anwesenden Ständeräte hatten viele Fragen, auf die in zwei Runden eingegangen wurde. Zur Zeit werden im Parlament verschiedene Geschäfte zum Thema PFAS behandelt (22.3929, 25.3421), in welche nun die Erkenntnisse und Informationen aus den Anhörungen einfliessen können.          

Kontakt: Rolf Meier, r.meier@svgw.ch oder 044 288 3367.

 

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