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14. November 2024

TBDV und Grenzwerte

Jahres-Treffen von BLV und SVGW

Einmal jährlich treffen sich Vertreter des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des SVGW, um sich über Entwicklungen auf dem Gebiet von Trinkwasser auszutauschen. Dieses Jahr fand das Treffen Ende Oktober in Bern statt.
Rolf Meier 

Beim Jahrestreffen des SVGW mit dem BLV Ende Oktober in Bern nahmen von Seiten der Behörden Michael Beer (Vizedirektor, Leiter Lebensmittel und Ernährung), Mark Stauber (Leiter Bereich Lebensmittelhygiene) und Christian Schätti (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) teil. Den SVGW vertraten dabei Rolf Meier und Margarete Bucheli. Gleich zu Beginn ging es um den Einfluss der EU auf die Situation in der Schweiz. Bisher wurden noch kaum Neuerungen respektive Änderungen aus der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in die schweizerische Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV) übernommen. Entsprechende Anpassungen seien aber, so die Vertreter des BLV, demnächst zu erwarten.

Neue Höchstwerte für PFAS und Blei mit wenig Spielraum

Bei einer nächsten Revision der Anhänge 1 bis 3 der TBDV, aktuell werden die geplanten Anpassungen auf den Februar 2026 erwartet, ist damit zu rechnen, dass die Höchstwerte für PFAS und Blei gesenkt und dass neue Parameter (Microcystin-LR und Halogenessigsäuren) geregelt werden. Von besonderem Interesse für die Wasserversorger sind die kommenden Höchstwerte für PFAS. In diesem Bereich muss davon ausgegangen werden, dass künftig der Summenwert PFAS 20 von 0.1 Mikrogramm pro Liter erfüllt werden muss. Dabei betonten die BLV-Vertreter mehrmals, dass die Umsetzung mit wenig Spielraum und Flexibilität erfolgen soll.

Mehr Wasseraufbereitung zu erwarten

Ein Grossteil der Diskussionen drehte sich insgesamt um die Substanzgruppe der PFAS und Trifluoracetate wie auch um Pestizide und deren relevante Metaboliten. Die Vertreter des BLV betonten, dass weiterhin die Regelungen der EU respektive die toxikologischen Bewertungen der EFSA (European Food Safety Autority) und ECHA (European Chemicals Agency) übernommen würden. Weiter erklärten sie, dass wahrscheinlich künftig mehr Wasser aufbereitet werden müsse.

Marktüberwachung und Fachkompetenz beim Betrieb von Versorgungsanlagen

Weitere Diskussionspunkte waren die Frage der Marktüberwachung (inkl. Zuständigkeit) bei Produkten im Privatbereich, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, aber nicht eindeutig den Bauprodukten zugeteilt werden können (z.B. Anlagen der Trinkwassernachbehandlung in Gebäuden) sowie die Frage der Definition der Fachkompetenz, die gemäss Artikel 4 TBDV für den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen gefordert ist.

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