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13. September 2024

Kommissionsbericht W-HK

Augustsitzung der Wasser-Hauptkommission

An der zweiten technischen Sitzung der Wasser-Hauptkommission (W-HK) von Ende August wurden eine Vielzahl von Themen besprochen und entschieden. Unter anderem ging es um den Abschluss von Vernehmlassungen, politische Entwicklungen und die Neuigkeiten im Bereich Bildung.
Matthias Freiburghaus 

Am 23. August 2024 fand unter Leitung von Andreas Hirt die zweite technische Sitzung der W-HK dieses Jahres statt. Im Zentrum standen folgende Themen:

Regelwerk
Revision W2 «Sicherstellung des Grundwasserschutzes bei Trinkwasserfassungen»:

Die Überarbeitung der neu auch das Fassungseinzugsgebiet betreffenden Richtlinie kommt weiter voran und wird voraussichtlich im Frühling 2025 als Entwurf vorliegen. Die neuen Vorgaben für die Qualitätssicherung im Fassungseinzugsgebiet werden auch in die GVP-Leitlinien (SVGW W12) integriert.

Revision W6 «Reservoire»:

Die nach der Vernehmlassung finalisierte Richtlinie kann auf Anfang 2025 durch den Vorstand in Kraft gesetzt werden.

Neue Richtlinie W7 «Fördersysteme»:

Der Vernehmlassungsentwurf der neu erstellten Richtlinie kann der W-HK voraussichtlich im November 2024 vorgelegt werden. Die Richtlinie geht insbesondere auch auf die Themen Energie, Optimierung des Pumpen-Wirkungsgrads, Resilienz-Betrachtungen und Pumpentypen ein.

Empfehlung GW 1002 «Geografische Informationssysteme»:

Der Vernehmlassungsentwurf des überarbeiteten Datenmodells Wasser kann der W-HK voraussichtlich im November 2024 vorgelegt werden.

Neue Empfehlung W1020 «Betriebliche Hygiene in der Wasserversorgung»:

Ende August wurde die Vernehmlassung zur Empfehlung W1020 «Betriebliche Hygiene in der Wasserversorgung» abgeschlossen. Unter Leitung der W-UK2 «Wasserqualität und Aufbereitung» erarbeiteten Empfehlung werden die erfolgten Rückmeldungen jetzt gesichtet und die Empfehlung bereinigt.

Neue Empfehlung W1021 «Informationspflicht»:

Die Vernehmlassung zur überarbeiteten Empfehlung W1021 «Informationspflicht» endete ebenfalls Ende August. Die eingegangenen Rückmeldungen werden nun unter Leitung der W-UK2 «Wasserqualität und Aufbereitung» gesichtet und die Empfehlung bereinigt.

Merkblatt W10033 «Auslagerung der Wasserversorgung»:

Die S-AG 8 «Recht und Wirtschaft» wird den bestehenden Entwurf einer Entscheidungshilfe von 2019 unter Berücksichtigung der Erfahrung aus betroffenen Gemeinden weiterentwickeln und darin die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte von Auslagerungen/Fusionen darstellen.

Information W15013: Aktionsplan «Trockenheit»

Der von der S-AG 10 erarbeitete Plan «Trockenheit» wurde an der SVGW-Jahresversammlung vom Juni vorgestellt und im Aqua&Gas 7+8 2024 veröffentlicht. Die Geschäftsstelle erstellt daraus nun noch einen detaillierten Aktionsplan als Dokument.

Ausbildung

Wegen der grossen Nachfrage sind für 2025 zwei Brunnenmeister-Lehrgänge in der Deutschschweiz vorgesehen. Vom 1.-3. Juli fand in Lostorf die zweite eidgenössische Berufsprüfung für Brunnenmeister/innen nach neuer Prüfungsordnung statt. Die Diplomfeier ist auf den 12. September in Bühl b. Aarberg festgelegt.

Für die neuen, getrennten Zertifikatslehrgänge Installationskontrolle Gas/Wasser erarbeiten die Dozierenden zurzeit die Drehbücher.

Wegen des Fachkräftemangels in der Rohrnetzmontage wurde die Bildungsabteilung beauftragt, unter Einbezug weiterer Verbände und Organisationen die Situation zu analysieren und Massnahmen zu entwickeln. Ferner wird für den Bereich Bildung durch die Leiterin Bildung aktuell ein Konzept für ein Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungssystem erarbeitet.

FOWA

Die FOWA-Kommission hat im Juni die Teilförderung des Projekts «Fluidbot» (Rohrleitungsinspektionsroboter) und der Erstellung eines Leitfadens zur Erarbeitung von Grundwassermodellen beschlossen. Die Frist zur Einreichung von FOWA-Anträgen wurde neu auf jeweils Ende März festgelegt.

Ernährungsinitiative

Die überarbeitete Fassung des Positionspapiers zur Ernährungsinitiative kommt bei der W-HK gut an, so dass das Dokument im September dem SVGW-Vorstand zur Verabschiedung vorgelegt werden kann.

Weitere Positionspapiere

Die W-HK begrüsst die Erstellung von Positionspapieren zu weiteren aktuellen Themen durch die Geschäftsstelle:

  • Bezeichnung der Zuströmbereiche (Motion Zanetti)
  • Schutz der Oberflächengewässer vor Verschmutzungen (Input aus W-UK2)
  • Finanzierung weitergehender Aufbereitungsmassnahmen (Postulat Clivaz, Motion Flury)
Politmonitoring

Die meisten beobachteten politischen Geschäfte haben seit der letzten Berichterstattung Ende Mai keine wesentliche Entwicklung erfahren. Neu ist die Motion 24.3772 «Produkte, die die ewigen Schadstoffe PFAS enthalten, an der Quelle einschränken». Sie fordert den Bundesrat auf, mögliche neue Ersatzverbindungen vorzulegen, wie dies in den vom BAFU 2019 veröffentlichten Ergebnissen der nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA 2016 vorgeschlagen wurde, und ausserdem eine Methode zu entwickeln, die es ermöglicht, unterschiedliche Kategorien nach dem Grad der Wichtigkeit der PFAS-Verbindungen zu bilden. Die SVGW-Geschäftsstelle begrüsst die Stossrichtung der Motion.

Auf Stufe Behörde ist der SVGW weiterhin bei verschiedenen Geschäften involviert, so u.a. zur Motion Jauslin «Energiezukunft durch sichere Nutzung des Untergrunds zur Speicherung», wo sich eine gute Lösung für den Schutz des Grundwassers abzeichnet.

Laufende Vernehmlassungen

Der SVGW beteiligt sich zurzeit an zwei Vernehmlassungen des Bundes:

1. Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs durch ARAs

In Strommangellagen wären rund die Hälfte der ARAs von Strom-Kontingentierungen betroffen. Der SVGW fordert deswegen, ARAs zum Schutz der Vorfluter und der Grundwasserqualität von einschneidenden Stromkontingentierungen auszunehmen.

2. OR: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte

Mit der Angleichung des Schweizer Obligationenrechts an das EU-Recht würden neu auch grosse Wasserversorgungen (> 25 MA) den Regelungen zur «Transparenz in nicht finanziellen Belangen» unterstehen (bisher waren nur Publikumsgesellschaften betroffen). Aus Sicht des SVGW wäre dies für die betroffenen Betriebe ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand. Daher setzt sich der SVGW dafür ein, Wasserversorgungen als nicht gewinnorientierte Unternehmen von der Regelung ausgenommen werden sollen.

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