Die Motion beabsichtigt die optimale energetische Nutzung von Grundwasser sowie eine Aufhebung der heutigen 3°C-Regel bei Grundwasser im tiefen Untergrund gemäss Anhang 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Der Schutz des zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwassers oder die von Grundwasser abhängigen Lebensräume sollen dabei nicht beeinträchtigt werden.
Schon früh hat der SVGW mögliche Nutzungskonflikte bei der energetischen Nutzung von Grundwasser erkannt und mit einer Master-Praktikumsarbeit zum Thema die Rahmenbedingungen für eine sichere energetische Nutzung im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung erarbeitet (siehe Artikel im Aqua & Gas 6/2023). Dabei zeigte sich, dass ein sensibles Ökosystem im Untergrund mit seiner Reinigungs- und Filtrationsleistung verantwortlich dafür ist, dass Grundwasser mehrheitlich ohne weitere Aufbereitungsschritte als Trinkwasser durch die Wasserversorger an die Konsumenten abgegeben werden kann. Eine verstärkte energetische Nutzung des Grundwassers und damit einhergehende Risiken stellen somit für die wichtigste Ressource in der Trinkwasserversorgung eine nicht unbedeutende Bedrohung dar.
Die Arbeiten zur geplanten Anpassung der Gewässerschutzverordnung werden vom BAFU koordiniert. Die Projektorganisation bestehend aus Projektausschuss, Konsultationsgruppe und Fachausschuss wird schon in September die ersten Sitzungen abhalten. Der SVGW wird aufgrund der starken Betroffenheit und aufgrund des erarbeiteten Grundlagenwissens in Konsultationsgruppe und Fachausschuss vertreten sein und die Interessen der Wasserversorger aktiv vertreten können.
Der Entwurf zur Anpassung der Gewässerschutzverordnung wird auf Ende 2024 erwartet, die angepasste Gewässerschutzverordnung wird voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten.
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