Diese vom SVGW ausgearbeitete Leitlinie deckt alle Bereiche der lebensmittelrechtlich erforderlichen Selbstkontrolle von Trinkwasserversorgungen ab. Nebst Vorgaben zur Einhaltung der guten Verfahrenspraxis sowie zur Gefahrenanalyse nach HACCP sind auch Vorgaben zu weiteren Qualitätssicherungsbereichen wie Organisation, Verantwortlichkeiten und Betriebsdokumentation enthalten. Die Leitlinie erleichtert damit den verantwortlichen Personen der Wasserversorgungen die korrekte lebensmittelhygienische Absicherung ihres Betriebes. Wenn eine Wasserversorgung die Selbstkontrolle nach dieser Leitlinie durchführt, belegt sie damit ihre gute Verfahrenspraxis und die Anwendung eines Verfahrens zur Identifizierung, Bewertung und Beherrschung der Gefahren, die für die Sicherheit des Trinkwassers bedeutsam sind. Sie erbringt gegenüber den amtlichen Kontrollorganen den Nachweis der Einhaltung der entsprechenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
Die Leitlinie umfasst den Verantwortungsbereich der Wasserversorgung von der Wassergewinnung bis zur Übergabe an die Gebäudeeigentümer. Die Hinweise zu Hausinstallationen beschränken sich auf Gegebenheiten, welche direkte Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung haben können.
Im Dezember 2016 wurde die erste Version der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen (W12) vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erstmalig genehmigt. Seit der Lancierung der W12 bietet der SVGW mehrmals jährlich entsprechende Ausbildungen in Form von zweitägigen Kursen an. Im Ausbildungslehrgang «Brunnenmeister» wird neu explizit auf die GVP-Leitlinie eingegangen. Ebenfalls im Kurs «Wasserwart» wird die Umsetzung der Selbstkontrolle basierend auf der W12 neu thematisiert.
Basierend auf Rückmeldungen von Anwendern in den Versorgungsbetrieben aber auch von den Referierenden und Teilnehmern der W12-Kurse wurde die Leitlinie revidiert. Der bestehende Inhalt wurde überprüft sowie zusätzliche Vorgaben zur Beurteilung weiterer Aufbereitungsverfahren ergänzt. Durch die gemachten Ergänzungen ist die W12 neu nicht nur für Trinkwasserversorgungen ohne Aufbereitung oder mit einfacher Aufbereitung, sondern auch für Versorgungen mit weitergehenden, mehrstufigen Aufbereitungen anwendbar. Dazu wurden folgende neue Module erstellt:
Die Revision wurde von einer SVGW Arbeitsgruppe in enger Abstimmung mit den BLV sowie unter Einbezug des Vollzugs vorgenommen. Am 5. Juli 2022 konnte der SVGW dem BLV das offizielle Gesuch zur Genehmigung der Version 2 der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen gemäss LGV unterbreiten. Mit seiner Verfügung vom 19. Juli 2022 hat das BLV die revidierte Leitlinie genehmigt und somit die Erlaubnis zu deren Lancierung erteilt.
Der SVGW-Vorstand hat die revidierte Richtlinie W12 auf den 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Die neue W12 wird Anfang Februar 2023 im SVGW-Shop erhältlich sein. Die Anbieter von zertifizierten IT-Lösungen zur elektronischen Umsetzung der Selbstkontrolle nach W12 wurden über die in der Leitlinie vorgenommenen Anpassungen informiert und gebeten, ihre Produkte entsprechend aktualisieren.
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