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19. Dezember 2022

WASSER-HAUPTKOMMISSION

W-HK: Novembersitzung

Am 16. November 2022 fand unter Leitung von Andreas Hirt die zweite W-HK-Plenarsitzung dieses Jahres statt. Nebst der Berichterstattung aus den Unterkommissionen und Arbeitsgruppen standen folgende Themen im Zentrum.
Matthias Freiburghaus 

Die W-HK gibt die revidierte Branchenleitlinie W12 «Gute Verfahrenspraxis in Wasserversorgungen» zur Inkraftsetzung durch den Vorstand auf Anfang 2023 frei. Nebst diversen inhaltlichen Anpassungen wurde die Leitlinie durch fünf Aufbereitungsmodule (Ozonung, Adsorptionsverfahren - Festbettfiltration und Aktivkohlefiltration, Mischen von Wässern zur Verdünnung von unerwünschten Stoffen, Belüftung, Nanofiltration und Umkehrosmose) ergänzt.

Die W12 bildet auch die neue Grundlage für die QS-Zertifizierung von Wasserversorgungen durch die SVGW-Geschäftsstelle. Die Modalitäten sind im neuen Reglement W103 geregelt.

Neues Merkblatt und Zertifizierungsreglement

Die W-HK setzte das mit Vertretern der Abwasserbranche erarbeitete Merkblatt W10035 «Rückflussverhinderung in Entwässerungsanlagen» per 1. Januar 2023 in Kraft. Zudem setzte sie das von der W-UK7 neu erstellte Zertifizierungsreglement ZW161/2 «Gleitmittel» ebenfalls per 1. Januar 2023 in Kraft.

Strommangellage

Die Auswirkungen einer möglichen Strommangellage, vor allem auch die Problematik von zyklischen Netzabschaltungen wurden diskutiert. Ausnahmen von zyklischen Netzabschaltungen sieht der Bund für versorgungsrelevante Verbraucher und für kritische Organisationen und Infrastrukturen vor – also auch für Wasserversorgungen. Dies allerdings nur, sofern technisch möglich (eigene Trafostation). Die Wasserversorger sollten die Sachlage mit ihrem Elektrizitätswerk klären und sich sicherheitshalber auf das Szenario «zyklische Netzabschaltungen» vorbereiten.

Energetische Nutzung von Grundwasser

Für die Wasserversorger stellen v.a. oberflächennahe Erdkollektoren und Grundwasserbrunnen (bis ca. 60 m) ein Risiko dar (Grundwassererwärmung, chem./mikrobielle Verschmutzung des Grundwassers). Gemäss GSchV darf die Temperatur im Abstrom einer thermischen Anlage in 100 m Distanz nur um maximal 3°C verändert werden. In den Schutzzonen 1-3 sind solche Anlagen generell nicht zugelassen. In den Zuströmbereichen ist die Bewilligungspraxis der Kantone unterschiedlich. Deren Ausdehnung ist aber meist nicht ausreichend bekannt. Auch werden die Wasserversorger über Konzessionsvergaben in den Zuströmbereichen oft nicht informiert. Ein Risikomanagement gemäss Art. 26 LMG bzw. Art. 3 TBDV und ein vorsorglicher Schutz der Ressource ausserhalb der Schutzzonen ist so praktisch nicht möglich.

Mit der Energiestrategie 2050 ist mit einer Zunahme der thermischen Grundwassernutzung zu rechnen, was aus Trinkwassersicht Massnahmen bei der Raumplanung, der Grundwassermodellierung, der Nutzungsplanung, der Kommunikation und der Interessenabwägung/Priorisierung erfordert. Zurzeit erarbeitet die SVGW-Geschäftsstelle ein Grundlagendokument «Rahmenbedingungen für die sichere energetische Nutzung von Grundwasser im Hinblick auf die Trinkwassernutzung». Darauf basierend soll ein Positionspapier entstehen.

Trockenheit

Gemäss den Klimaszenarien für die Schweiz CH2018 muss künftig mit höheren Temperaturen und einem deutlich reduzierten Abfluss im Sommer gerechnet werden. Darauf müssen sich die Wasserversorger vorbereiten. Die einzelne Gemeinde bzw. Wasserversorgung ist nicht in der Lage, die Problematik der Trockenheit ganzheitlich zu lösen. Vielmehr müssen Bund und Kantone eine Führungsrolle übernehmen. Der Vorstand hat die Geschäftsstelle beauftragt, in einem ersten Schritt mit den relevanten Akteuren einen Workshop zur Ausgangslage und möglichen Lösungsansätzen durchzuführen, mit dem langfristigen Ziel, einen Masterplan für eine klimaangepasste Wasserversorgung zu entwickeln.

Politmonitoring

Der SVGW verfolgt laufend die wichtigen politischen Geschäfte zum Thema Trinkwasser und Ressourcenschutz:

Motion 22.3873 «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» und Motion 22.3874 «Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes»

Mit diesen von der GPK eingereichten Motionen soll die Umsetzung des Gewässerschutzes beschleunigt und die entsprechenden Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes gestärkt werden. Ausgangspunkt war ein Bericht des BAFU, wonach der planerische Grundwasserschutz ungenügend vollzogen werde. Die Geschäftsleitung SVGW unterstützt das Anliegen der Motionen.

Motion 22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken»

Die Motion will das im Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft festgelegte Reduktionsziel von 20 Prozent für Nährstoffverluste wegen voraussehbaren Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion senken. Der Ständerat beschloss, die Motion anzunehmen. Die SVGW-Geschäftsstelle sieht in dieser Motion einen Versuch, den Ressourcenschutz zu untergraben. Die Nitrat- und Phosphoreinträge der Landwirtschaft sind seit vielen Jahren ein Problem, auf das die Wasserversorger wiederholt aufmerksam gemacht haben. Der SVGW wird sich mit einem Positionspapier an ausgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der zuständigen Kommission (WAK-N) wenden und darin auf die Notwendigkeit der Reduktion der Nährstoffverluste hinweisen.

Motion 20.3052 «Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für PSM»

Der SVGW unterstützt diese Haltung des Bundesrates, wonach ein weitreichender Umbau der Wasserversorgungsinfrastruktur zu zentralen Wasserversorgungen mit technischen und u.a. energieintensiven Aufbereitungsanlagen führen würde und der Fokus stattdessen auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers zu legen ist. Dazu gehört, dass der Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung bekannt und ausgeschieden ist. Die SVGW-Geschäftsstelle erarbeitet ein Positionspapier zum Thema «Weitergehende Aufbereitung» und wird sich darin dafür stark machen, dass eine weitergehende Aufbereitung erst dann zum Einsatz kommen darf, wenn alle Möglichkeiten des vorsorglichen Ressourcenschutzes ausgeschöpft wurden (insb. Ausscheidung der Zuströmbereiche und Umsetzung der darin vorgesehenen Massnahmen). Wo eine weitergehende Aufbereitung unmittelbar notwendig ist, darf diese nur temporär zum Einsatz kommen.

Motion 21.4164 «Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel»

Der SVGW teilt die ablehnende Haltung des Bundesrates. Die Anwendungsvorschriften in der schweizerischen Bewilligung legen z.B. fest, welche Pflanzenschutzmittel in Grundwasserschutzzonen verboten sind. Diese für unser Land spezifischen Vorschriften sind in den Bewilligungen der Nachbarländer nicht enthalten. Ohne das Zulassungsdossier ist es nicht möglich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die den schweizerischen Grundwasserschutzvorschriften entsprechen. Der SVGW wird die Motion beobachten und sich ggf. in die Diskussion einbringen.

Motion 22.3702 «Energiezukunft durch sichere Speichernutzung des Untergrundes»

Die vom Nationalrat angenommene Motion möchte das geothermische Potenzial des Untergrunds durch Erhöhung des Spielraums bezüglich maximaler Temperaturveränderung des Grundwassers optimal nutzen. Die Nutzung des tiefen Untergrunds für Wärmenutzung und Wärmespeicherung sei von der heutigen 3°C-Regel auszunehmen. Dabei dürfen der Schutz des als Trinkwasser genutzten oder die von Grundwasser abhängigen Lebensräume nicht negativ beeinträchtigt werden. Aus Sicht des SVGW ist die Nutzung des Untergrundes für die Wärmenutzung und Wärmespeicherung für Wasserversorger nicht per se problematisch, sofern es zu keiner Beeinträchtigung der Trinkwasserressourcen kommt. Die SVGW-Geschäftsstelle wird die Motion mit Blick auf den Schutz der Trinkwasserressourcen beobachten und sich ggf. in die Diskussion einbringen.

Ausbildung

Im Sommer wurde der neue modulare Lehrgang Rohrnetzmonteur gestartet. Der neue modulare Lehrgang für Brunnenmeister folgte im Oktober.

Der Lehrgang «Kontrolleur/in für Gas- und Trinkwasserinstallationen mit eidg. Fachausweis» wird nach Verschiebung 2022 nun im Januar 2023 beginnen.

Mutationen

Die W-HK wählt auf Antrag der W-UK4 Riccarda Engi (WVZ) und Fabienne Wild (Wild Armaturen) als neue Kommissionsmitglieder in die W-UK4.

Die W-HK wählt auf Antrag der W-UK7 Stefan Bischof (WVZ), Damian Bruhin (VIGW) und Andreas Fiechter (URS-Verband) als neue Kommissionsmitglieder in die W-UK7 und bestätigt Urs Bobst (URS-Verband) als ständiger unabhängiger Fachexperte in der W-UK7.

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