Die lebensmittelrechtlichen Verordnungen werden regelmässig angepasst, insbesondere um das Schweizer Recht demjenigen der EU anzugleichen. Im jetzigen 4. Revisionspaket, das unter dem Namen «Stretto 4» läuft, werden unter anderem verschiedene Änderungen in der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV) vorgeschlagen. Ausserdem sollen spezifische Regelungen zu Trinkwasserkontaktmaterialien aus der Bedarfsgegenständeverordnung herausgenommen werden. Damit werden die Anforderungen an Trinkwasserkontaktmaterialien nur noch in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und in der TBDV beschrieben.
Erste kleinere Ă„nderungen der TBDV aufgrund der neuen EU-Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 werden vorgeschlagen. Weitere Anpassungen an das europäische Recht werden fĂĽr eine spätere Revision evaluiert. Zu den Ă„nderungen zählt z.B. die Aufnahme des Parameters Bisphenol A in den Anhang 2. Zudem wird Artikel 4 Absatz 4 ergänzt, der die fĂĽr die Wasseraufbereitung zulässigen Stoffe und Verfahren regelt. Analog zur EU-Trinkwasser-Richtlinie 2020/2184 werden Anforderungen an die Reinheit von Stoffen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, formuliert, und die Verfahren sollen den anerkannten Regeln der Technik genĂĽgen.Â
Die SVGW-Geschäftsstelle wird die vorgeschlagenen Anpassungen prüfen und innerhalb verschiedener Wasser-Kommissionen und Arbeitsgruppen diskutieren, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls eine Stellungnahme einzureichen. Anregungen hierzu nimmt auch gerne Martin Bärtschi, Fachspezialist Wasser (m.baertschi@svgw.ch), entgegen.
Die Vernehmlassung endet am 31. Januar 2023. Die Änderungen der 23 lebensmittelrechtlichen Verordnungen sowie Erläuterungen zu diesen sind auf der BLV-Website zu finden: Vernehmlassungen (admin.ch)
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