Die SVGW-Richtlinie W12 «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Wasserversorgungen» ist eine Branchenleitlinie, wie in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Art. 80) vorgesehen. Diese vom SVGW ausgearbeitete Leitlinie deckt alle Bereiche der im Lebensmittelrecht geforderten Selbstkontrolle in Trinkwasserversorgungen ab. Nebst Vorgaben zur Einhaltung der guten Verfahrenspraxis bei Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung sowie zur Gefahrenanalyse nach HACCP sind auch Vorgaben zu weiteren Qualitätssicherungsbereichen wie Organisation, Verantwortlichkeiten und Betriebsdokumentation enthalten.
Die Leitlinie erleichtert damit den verantwortlichen Personen der Wasserversorgungen die korrekte lebensmittelhygienische Absicherung ihres Betriebes sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle. Wenn eine Wasserversorgung die Selbstkontrolle nach dieser Leitlinie durchführt, belegt sie damit ihre gute Verfahrenspraxis und die Anwendung eines Verfahrens zur Identifizierung, Bewertung und Beherrschung der Gefahren, die für die Sicherheit des Trinkwassers bedeutsam sind. Sie erbringt somit gegenüber den amtlichen Kontrollorganen den Nachweis der Einhaltung der entsprechenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Die Leitlinie umfasst den Verantwortungsbereich der Wasserversorgung von der Wassergewinnung bis zur Übergabe an die Gebäudeeigentümer. Die Hinweise zu Hausinstallationen beschränken sich auf Gegebenheiten, welche direkte Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung haben können.
Im Dezember 2016 wurde die erste Version der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen (W12) vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis. erstmalig genehmigt. Seit der Lancierung der W12 bietet der SVGW mehrmals jährlich entsprechende Ausbildungen in Form von zweitägigen Kursen an. Auch im Ausbildungslehrgang «Brunnenmeister» wird neu explizit auf die Leitlinie eingegangen. Zudem wird im SVGW-Kurs «Wasserwart» die Umsetzung der Selbstkontrolle basierend auf der W12 thematisiert.
Basierend auf Rückmeldungen von Anwendern in den Versorgungsbetrieben, aber auch von Referierenden und Teilnehmenden der W12-Kurse, wurde die Leitlinie revidiert. Der bestehende Inhalt wurde überprüft sowie Vorgaben zur Beurteilung weiterer Aufbereitungsverfahren ergänzt. Durch die gemachten Ergänzungen ist die W12 neu nicht nur für Trinkwasserversorgungen ohne Aufbereitung oder mit einfacher Aufbereitung, sondern auch für Versorgungen mit weitergehenden, mehrstufigen Aufbereitungen anwendbar. Dazu wurden folgende neue Module erstellt:
Die Revision wurde von einer SVGW-Arbeitsgruppe in enger Abstimmung mit dem BLV sowie unter Einbezug des kantonalen Vollzugs vorgenommen. Am 5. Juli 2022 konnte der SVGW dem BLV das offizielle Gesuch zur Genehmigung der Version 2 der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen gemäss LGV unterbreiten. Mit seiner Verfügung vom 19. Juli 2022 hat das BLV die revidierte Leitlinie genehmigt und somit die Erlaubnis zu deren Lancierung erteilt.
Der SVGW wird die revidierte Leitlinie nun übersetzen lassen und neben der pdf- auch eine Print-Version erstellen. Die neu W12 wird ab Winter 2022/23 im SVGW-Shop erhältlich sein. Die Anbieter von zertifizierten IT-Lösungen zur elektronischen Umsetzung der Selbstkontrolle nach W12 werden über die in der Leitlinie vorgenommenen Anpassungen informiert und gebeten, ihre Produkte entsprechend zu aktualisieren.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)