Der Bundesrat eröffnete am 13. April 2022 die Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung. Wie in der Parlamentarischen Initiative 19.475 verlangt, sollen die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) um 50% bis Ende 2027 verringert werden. Zentral ist dabei die Konkretisierung des GSchG Art. 9 Abs. 3, wonach die Zulassung eines PSM überprüft werden soll, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, der Höchstwert von 0,1 µg/l verbreitet und wiederholt überschritten wird.
Zudem möchte der Bundesrat durch Kontrollen und wenn nötig anschliessenden Sanierungen von Befüll- und Waschplätzen sicherstellen, dass von Plätzen, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, keine Pflanzenschutzmittel mehr in die Gewässer gelangen und Schaden anrichten können. Dies soll bis Ende 2028 erfolgt sein. Das dritte Element der Vorlage will die Umsetzung des bestehenden Gewässerschutzgesetzes mit Fristen zur rechtskonformen Ausscheidung von Schutzzonen stärken und beschleunigen. Der SVGW beteiligte sich an der Vernehmlassung und reichte Anfang August 2022 seine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der GSchV ein.
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Die angepasste GSchV soll im Jahr 2023 in Kraft treten. Im Rahmen der politischen Interessenvertretung wird die Geschäftsstelle die Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassungen verfolgen.
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