Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL warnt schon seit längerer Zeit vor einer Strommangellage. Mit der Reduktion der Gaslieferungen von Russland nach Europa wird eine Strommangellage im kommenden Winter auch für Wasserversorger zu einem realistischen Szenario. Erst im Falle einer lang andauernden Strommangellage würde die von der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes (BWL) beaufsichtigte OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen), gestützt auf Bewirtschaftungsverordnungen des Bundes (diese werden erst beim Eintreten einer Strommangellage in Kraft gesetzt und publiziert, da ihre konkrete Ausgestaltung von den Gegebenheiten der Strommangellage abhängt), die Stromproduktion wie auch die Stromnachfrage steuern. Damit es aber nie so weit kommen muss, soll zunächst über Sparappelle der Verbrauch so weit gesenkt werden, sodass angeordnete Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierungen und Netzabschaltungen nicht notwendig werden sollen.
So viel zur Theorie. Als kritische Infrastruktur darf sich die Wasserversorgung aber keinesfalls auf rosarote Versprechungen verlassen. Vielmehr soll mit seriöser Vorbereitung alles unternommen werden, dass die Wasserversorgung auch in einer Mangellage bestmöglich sichergestellt ist und eine Strommangellage nicht zu einem eigentlichen Systemversagen führen kann.
Der Bereich Wasser der SVGW-Geschäftsstelle hat dazu schon Anfang Jahr im Wasserspiegel 1/2022 über die Pläne von BWL und OSTRAL informiert und auf die bekannten Instrumente VTM (Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen) und Business Continuity Management hingewiesen. Bei vielen Wasserversorgern bestehen aber noch erhebliche Defizite. Um den weiteren Handlungsbedarf abzuklären und die weitere Unterstützung durch die Geschäftsstelle zu definieren, haben sich Anfang August Vertreter von Kantonen, Wasserversorgern, der Logistikbasis der Armee sowie Vertreter des Bereichs Wasser getroffen. Das Ziel war, den notwendigen Unterstützungsbedarf bei den Wasserversorgern zu identifizieren und mögliche Massnahmen vorzuschlagen. Dabei zeigte sich, dass in einer Ausnahmesituation oft auch neue Bedürfnisse entstehen und teilweise neue Lösungen präsentiert werden müssen. Zudem sind mittlere und kleine Wasserversorger gerade auch im administrativen Bereich froh, wenn keine grossen Konzepte gewälzt, sondern klare Checklisten durchgearbeitet werden können.
Die Geschäftsstelle wird in den nächsten Wochen eine Checkliste/Wegleitung erarbeiten, die es den Wasserversorgern erlaubt, entlang der Wertschöpfungskette das System Wasserversorgung bis hin zum Konsumenten auf mögliche Verbesserungsmassnahmen im Hinblick auf eine Strommangellage zu überprüfen und ggf. zu stärken.
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