1998 wurden die verschärften Schutzvorgaben für Trinkwasserfassungen mit der überarbeiteten Gewässerschutzverordnung (GSchV) eingeführt. In der Folge wurden viele Anlagen und Nutzungen um Trinkwasserfassungen herum neu als Gefährdung eingestuft. Noch immer gibt es zahlreiche Trinkwasserfassungen ohne rechtskräftige Schutzzonen, und oft bleibt nur die Schliessungen von gefährdeten Fassungen.
In den meisten Fällen sind Nutzungskonflikte mit Siedlungen, Verkehrswegen und unzulässigen landwirtschaftlichen Nutzungen vor allem in der Grundwasserschutzzone S2 die Ursache (BAFU, 2018). Diese Nutzungskonflikte erschweren die Ausscheidung oder die Umsetzung der Schutzzonenbestimmungen und führen zu Verunsicherung bei den verantwortlichen Stellen in den Gemeinden. Dabei tragen eine rechtskonforme Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und ein konsequenter Vollzug der entsprechenden Schutzzonenreglemente massgeblich zum langfristigen Schutz von Trinkwasserfassungen bei.
Mit seiner neuen Empfehlung W1019 «Umgang mit Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen von Trinkwasserfassungen» will der SVGW den Wasserversorgern helfen, Nutzungskonflikte konstruktiv anzugehen. Die durch die SVGW-Geschäftsstelle ausgearbeitete Empfehlung wurde unter den Mitgliedern, den kantonalen Fachstellen und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vernehmlasst. Basierend auf den Rückmeldungen hat nun die Adhoc-Arbeitsgruppe «Ressourcen» unter der Leitung von Bernhard Gyger den Empfehlungsentwurf überarbeitet und fertiggestellt.
Die Empfehlung zeigt die Bedeutung von Grundwasserschutzzonen und die Umsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Schutzzonenvorgaben bezüglich vorhandener Nutzungskonflikten auf. Dabei werden die folgenden vier grundsätzlichen Lösungsansätze thematisiert:
Zusätzlich wurde für die häufig in Grundwasserschutzzonen auftretenden Nutzungskonfliktbereiche die grundsätzlichen Vorgaben und Schutzmassnahmen zur Erreichung des «Idealzustands» bezüglich Gewässerschutz dargestellt.
Die Praxisbeispiele im Anhang der Empfehlung schliesslich geben Hinweise auf die Bandbreite an Möglichkeiten zum verbesserten vorsorglichen Schutz des Trinkwassers. Insgesamt zeigt die Empfehlung bei bestehenden Nutzungskonflikten Vorgehensmöglichkeiten auf und unterstützt somit die verantwortliche Exekutive der Wasserversorgung bei der Lösungsfindung. Dadurch soll die Hemmung vor dieser sehr komplexen und oft aufreibenden Aufgabe genommen werden. Entsprechend richtet sich die W1019 hauptsächlich an Wasserversorger, die vor der Revision oder auch Erstausscheidung ihrer Grundwasserschutzzonen mit Nutzungskonflikten stehen.
Sie ist als Ergänzung zur Wegleitung Grundwasserschutz (Buwal, 2004) und zur SVGW-Richtline W2 zu betrachten, welche die Bedeutung, das Ausscheidungsverfahren und den Vollzug der Schutzmassnahmen bei Trinkwasserfassungen allgemein beschreibt. Der Umgang mit Verschmutzungen aus Zuströmbereichen wird in dieser Empfehlung nicht abgedeckt. Diese Problematik fliesst jedoch im Rahmen von Risikobetrachtungen an einigen Stellen in die Diskussion ein. Auch Probleme beim Vollzug von rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen und Reglementen werden in dieser Praxishilfe nicht behandelt. In solchen Fällen bietet die SVGW-Empfehlung
W1017 Hilfe für die konkrete Wahl eines Rechtsmittels zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen im Trinkwasser-Ressourcenschutz.
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