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22. Februar 2022

Interessenvertretung

Der SVGW beteiligt sich an zwei Vernehmlassungen

Aktuell ist der SVGW bei zwei Vernehmlassungen aufgefordert, Stellung zu nehmen und die Interessen der Mitglieder und der Branche zu vertreten. Die Vernehmlassungen betreffen die Bereiche Cyber-Sicherheit und Pflanzenschutzmittel.
Rolf Meier 

Vernehmlassungen sind wichtige Instrumente im Rahmen der politischen Interessenvertretung Wasser des SVGW. Im Interesse seiner Mitglieder und der Branche nimmt der SVGW derzeit Stellung zu zwei Vernehmlassungen:

Meldepflicht bei Cyberangriffen

Cyberrisiken sind zu einer der wichtigsten Bedrohungen der Sicherheit und der Wirtschaft geworden. Es ist von grosser Bedeutung, dass Angriffe auf die Schweizer Unternehmen und Behörden frühzeitig erkannt und in die Beurteilung der Bedrohungslage einfliessen können. Die in der Vernehmlassung unterbreitete Meldepflicht soll es dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ermöglichen, eine verbesserte Übersicht über Cyberangriffe in der Schweiz zu gewinnen, Betroffene bei der Bewältigung von Angriffen zu unterstützen und andere Betreiber kritischer Infrastrukturen zu warnen. Die Vorlage ist auf die bestehenden Meldepflichten abgestimmt und so ausgestaltet, dass sie für die betroffen Unternehmen und Behörden einen möglichst geringen Mehraufwand bedeutet.

 

Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

Der Aktionsplan PSM will die derzeitigen Risiken der Pflanzenschutzmittel (PSM) halbieren und die Anwendung dieser Produkte nachhaltiger gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, beschreibt der Aktionsplan PSM verschiedene Massnahmen, darunter zwei im Zusammenhang mit den Fachbewilligungen für die berufliche Verwendung von PSM «Weiterbildungspflicht für die berufliche Anwendung von PSM» und «Verstärkung der Kenntnisse über den Umgang mit PSM in der beruflichen Grundbildung und in der höheren Berufsbildung».

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die vom Aktionsplan PSM festgestellten Mängel im System der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beheben, das seit 2005 besteht. Ziel ist es, ab 2027 den bestmöglichen Einsatz von PSM durch berufliche Anwenderinnen und Anwender zu gewährleisten, indem der Zugang zu PSM auf Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen beschränkt wird, die über die geeigneten Kompetenzen verfügen und diese laufend aktualisieren. Der Bereich Wasser wird in enger Abstimmung mit der Branche für beide Vernehmlassungen die Rückmeldungen abgeben. 

Anregungen oder Hinweise nehmen wir gerne entgegen:
Rolf Meier, r.meier@svgw.ch, Tel. 044 288 33 67

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