Am 12. November 2021 fand, unter der Leitung von Rolf Meier, dieses Jahr die zweite Plenarsitzung der Wasser-Hauptkommission (W-HK). Nebst der Berichterstattung aus den Unterkommissionen und Arbeitsgruppen standen folgende Themen im Zentrum der Sitzung:
Die W-HK gibt die neue Empfehlung W1019 «Umgang mit Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen von Trinkwasserfassungen» zur Inkraftsetzung zuhanden des Vorstand frei. Die W-UK1 «Ressourcen» hat die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung 2020 in die Empfehlung eingearbeitet und die frühere Fassung inhaltlich noch gestrafft. Die W1019 zeigt die Bedeutung von Grundwasserschutzzonen und mögliche Lösungsansätze auf.
Adrian Rieder, WVZ, stellt die BIM (Building Information Modeling)-Strategie der Stadt Zürich vor. Die GIS- und die BIM-Welt sollen zusammenwachsen und durch Integration digitaler Bauwerksmodelle ein «digitaler Zwilling» der Stadt geschaffen werden. Hinsichtlich Anwendungsstands werde BIM aktuell seitens Planer im Hochbau sehr getrieben (auch Haustechnik), die Betreiber dagegen seien noch zu wenig positioniert. Zu definieren wären insbesondere noch die Standards für die Anwendung von BIM. Herausforderungen dabei sind die Datenverfügbarkeit und -aktualität, Zusammenarbeit und Vernetzung stadtintern und mit Dienstleistern sowie die erforderliche Transparenz, z. B. bei kooperativen Vertragsmodellen, ab.
Daniel Urfer von der RWB Groupe SA stellt den Zwischenstand zum laufenden FOWA-Projekt zur Entfernung von Chlorothalonil-Metaboliten aus Trinkwasser mit optimierten Aktivkohleverfahren vor. In Pilotversuchen wird die Effizienz zweier neuer Verfahren getestet. Untersucht werden ein aufwärtsdurchströmter geschichteter LUCA-Reaktor und ein Wirbelbettreaktor mit mikrogranulierter Aktivkohle (CarboPlus-Verfahren). Ein spezieller Fokus liegt auf der Nutzungsdauer der Aktivkohle. Um die Kosten für den Aktivkohleeinsatz zu optimieren, wird ebenfalls untersucht, ob die verbrauchte Kohle aus der Grundwasseraufbereitung danach noch zur Spurenstoffelimination im Abwasser eingesetzt werden kann.
Christian Möck von der Eawag stellt das kürzlich lancierte Schweizer Grundwassernetzwerk (CH-GNet) vor – ein «Think Tank» mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der Grundwasserforschung und den Austausch mit der Praxis zu verbessern, praxisrelevante Forschungsergebnisse mit Kursen und Workshops sichtbar zu machen, ein operatives Grundwassernetzwerk zu schaffen (Informationsquelle) sowie die Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen und den Wissenstransfer zu fördern.
Träger sind neben der Eawag das BAFU, der SVGW, die Uni Neuchâtel, der Kanton Basel-Landschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Hydrogeologie (SGH).
Nachdem sich der SVGW-Vorstand im September für eine engere Zusammenarbeit mit dem VSA bei den Themen «Klimaangepasstes Wassermanagement im Siedlungsgebiet», «GEP – neues Teilprojekt Musterpflichtenheft VSA», «politische Interessenvertretung», «Übersicht und Kontrolle der Gefahren für die Wasserversorgung» ausgesprochen hat, heisst die W-HK nun den Antrag der Geschäftsstelle zum weiteren Vorgehen gut:
Folgende politischen Geschäfte zum Thema Trinkwasser und Ressourcenschutz werden verfolgt:
Das erste Verordnungspaket konkretisiert die mit den ökologischen Leistungsnachweis verbundenen Massnahmen in der Direktzahlungsverordnung. Der SVGW wird auch beim zweiten Paket, das Verordnungen rund um das Gewässerschutz- und Chemikaliengesetz beinhalten wird, die Interessen der Wasserversorger vertreten. Dieses wird im Winter 21/22 erwartet und bringt für Wasserversorger wichtige Verbesserungen im Bereich des qualitativen Ressourcenschutzes.
Im Rahmen der vorgesehenen Offenlegungspflicht für Futtermittel- und Düngerlieferungen soll die Stickstoffbilanz den tatsächlichen Verhältnissen angepasst und ein Toleranzbereich von 10% beibehalten werden. Der SVGW unterstützt das Anliegen grundsätzlich, ist aber klar gegen eine Beibehaltung des 10%-Toleranzbereichs. Der BR vertritt auch diese Haltung, weil eine Beibehaltung die Bemühungen zu weiteren Nährstoffverlusten konterkarieren würde. Die Motion geht nun wieder zurück in den Ständerat.
Die Motion hat das Ziel, dass die Kantone bis 2030 zur Ausscheidung der Zuströmbereiche verpflichtet werden sollen. Dabei würde der Bund 40% der anrechenbaren Kosten übernehmen. Aktuell erarbeitet der BR die Botschaft zum Erlass, wobei sich der SVGW ebenfalls im Vernehmlassungsprozess beteiligen will. Die Zuströmbereiche sind für die Wasserversorger wichtig, weil damit die geographische Systemgrenze für einen wirksamen Ressourcenschutz definiert wird.
Die Arbeiten an den neuen Vorbereitungslehrgängen für die Berufsprüfungen Brunnenmeister und Rohrnetzmonteur laufen auf Hochtouren, damit wie vorgesehen 2022 bereits im neuen, umfangreicheren und modularen Format gestartet werden kann.
Zur neuen Prüfungsordnung für die eidg. Berufsprüfung Installationskontrolleur sind keine Einsprachen eingegangen. Die formale Genehmigung durch das SBFI ist im Gange.
Die W-HK wählt Agnès Martinez (Service de l’eau Lausanne) und Marcel Schoch (WWZ) in die Unterkommission W-UK3 «Gewinnung, Speicherung & Verteilung». Michael Schärer (BAFU) wechselt von der W-HK in den SVGW-Vorstand. Nominierter neuer BAFU-Vertreter in der W-HK ist Frédéric Guhl.
Nächster W-HK-Termin ist die Technische Sitzung vom 3. März 2022.
Die W-HK setzt folgende von der W-UK7 «Haustechnik & Zertifizierungsprodukte» neu erstellten bzw. überarbeiteten Reglemente per 1. Januar 2022 in Kraft:
Ferner wurden folgende Zertifizierungsreglemente von der W-UK7 redaktionell überarbeitet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt:
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