Mit dem revidierten Geoinformationsgesetz sollen Private verpflichtet werden, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund – primär zu Zwecken der Landesgeologie und der Raumplanung – zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen geologische Daten aus PIangenehmigungsverfahren zugänglich gemacht werden.
Am 19. Mai 2021 wurde die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet. Interessierte Kreise können sich bis 20. September 2021 zur Revision äussern.
Die SVGW-Arbeitsgruppe GIS (S-AG5) hat sich mit der Vorlage auseinandergesetzt und die Auswirkungen auf die SVGW-Mitglieder analysiert. Thematisiert wurden auch die Bedenken privater Ingenieur- und Geologiebüros, die in der Vorlage die «Verstaatlichung privater Daten» bzw. den «Zwang zur Meldung und Ablieferung von geologischen Daten durch Grundeigentümer und private Geologen» kritisieren.
In der Tat dürften Energie- und Wasserversorger ebenfalls von der Gesetzesänderung betroffen sein, da auch sie auf geologische Daten angewiesen sind bzw. Untersuchungen des Untergrunds in Auftrag geben – namentlich bei der Projektierung von Grundwasserbrunnen und für hydrogeologische Gutachten bei der Ausscheidung von Schutzzonen und Zuströmbereichen.
Wie swisstopo auf Anfrage des SVGW bestätigte, handelt es sich bei den eingeforderten primären (nicht weiterbearbeiteten) geologischen Informationen nicht um schützenswerte Infrastrukturdaten (Werkleitungen, Anlagen) der Versorger. Wasserversorger verfügen normalerweise über hydrogeologische Daten und Informationen im Zusammenhang mit ihren Grundwasserfassungen und Schutzzonen. Über diese Informationen verfügen jedoch meist auch die kantonalen Wasserwirtschaftsämter, die den Bund laut swisstopo direkt bedienen würden. Somit sollte auf die Wasserversorger kein massgeblicher Aufwand zukommen.
Die S-AG5 anerkennt denn auch ein gewisses öffentliches Interesse an einer zentralen Sammlung von primären geologischen Daten. Dieser Anspruch scheint berechtigt, verdient aber selbstverständlich eine Diskussion und Regelung zur Finanzierung und zum Schutz der Daten.
Der Vorstand wird am 17. September 2021 die Einschätzung der S-AG5 diskutieren und entscheiden, ob und in welcher Form eine schriftliche Stellungnahme zur Vorlage abgegeben werden soll.
Inputs von SVGW-Mitgliedern sind bis Mitte September willkommen: m.freiburghaus@svgw.ch
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