Der Vorstand des SVGW hat kürzlich ein Positionspapier zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative verabschiedet. Eine Parole zur Trinkwasser-Initiative (TWI) sucht man vergeblich. Weshalb unterstützt der SVGW die Initiative nicht aktiv?
Der SVGW ist keine politische Organisation und auch keine Umweltorganisation. Er setzt sich als Fachverband für den nachhaltigen Schutz der Trinkwasserressourcen in der Schweiz ein.
«Tatsächlich ist der Ressourcenschutz eine Kernaufgabe des SVGW. Wir begrüssen deshalb auch das Ziel der Initiative, den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft zu reduzieren.»
Wir bleiben aber nur dann glaubwürdig, wenn wir uns zu Themen äussern, die direkt für das Trinkwasser relevant sind und bei denen wir fachlich kompetent sind. Die Initiative adressiert mehrheitlich Politikbereiche, die weit über die Trinkwasserqualität hinausgehen, wie Agrarpolitik, Ernährungssicherheit, Handelsbeziehungen, Nahrungsmittelimport, Förderbeiträge oder Biodiversität. Tatsächlich überwiegen Aspekte, die nicht zu den Kompetenzen des SVGW zählen und die Interessen der Wasserversorger nicht direkt tangieren.
Es ist aber schon erstaunlich, dass der SVGW keine Parole fasst zu einer Initiative, die «Trinkwasser» im Namen trägt?
Es wäre auf den ersten Blick für den SVGW in der Tat verlockend gewesen, eine Ja-Parole zu fassen. Auch versteht der SVGW-Vorstand gut, dass sich zahlreiche Verbandsmitglieder eine solche Positionierung gewünscht hätten und sich für die Initiative aussprechen. Die konkreten Forderungen der TWI haben aber nur indirekt mit dem Trinkwasser zu tun. Im Initiativtext kommt das Wort «Trinkwasser» in den verlangten Gesetzesanpassungen auch nur einmal vor. Vielmehr geht es um den Umbau der Landwirtschaft: Die TWI setzt dabei auf ein Anreizsystem und will die Direktzahlungen vom Verzicht auf den Pestizideinsatz abhängig machen. Der SVGW hat als Fachverband für Wasser keinerlei Expertise bei der Beurteilung von agrarpolitischen Instrumenten. Es wäre unglaubwürdig, wenn sich der SVGW zu einem Thema äussert, zu dem er weder das Fachwissen noch die Expertinnen und Experten hat. Wir äussern uns auch nicht zur Verkehrspolitik oder zum Aussenhandel, obwohl beides indirekt Auswirkungen auf die Umwelt und damit auch auf den Ressourcenschutz haben kann. Wir setzen vielmehr dort an, wo wir als Fachverband unser Fachwissen einbringen können. Das hat zur hohen Glaubwürdigkeit beigetragen, die der Verband bei der Bevölkerung, den Behörden und der Politik geniesst.
Wie sollte aus Sicht des SVGW das Trinkwasser besser geschützt werden?
Für einen nachhaltigen Schutz der Trinkwasserressourcen müssen aus Sicht des SVGW die Zulassung und der Einsatz von Pestiziden verbindlich und konkret geregelt werden. Ein Pestizid soll nur dann zugelassen werden, wenn dadurch die Höchstwerte für Wirkstoffe und deren Abbauprodukte in den Trinkwasserressourcen nicht überschritten werden. Zudem sind der Erhalt und die Durchsetzung der Auflagen in den bestehenden bzw. die rechtskräftige Ausscheidung von erst provisorisch oder noch nicht festgelegten Schutzzonen sicherzustellen. Ebenso wichtig für den vorsorglichen Ressourcenschutz ist die Ausscheidung der Zuströmbereiche, in denen der Einsatz von Pestiziden nur unter Auflagen möglich oder ganz verboten sein soll. Tatsächlich hat die TWI bereits dazu beigetragen, dass wir wichtige Verbesserungen im Ressourcenschutz erzielen konnten.
Welche Verbesserungen konnten erzielt werden?
Der SVGW hat sich in den letzten Jahren intensiv für eine Stärkung des Trinkwasserressourcenschutzes eingesetzt. Der Verband hat Gespräche mit Bundesräten und Parlamentarierinnen geführt, intensive Überzeugungsarbeit in Kommissionen geleistet sowie Positionspapiere und Fachinformationen erarbeitet. Die Initiativen haben dabei geholfen, das Thema Ressourcenschutz auf der politischen Agenda ganz weit oben zu positionieren. So wurde in der letzten Session eine parlamentarische Initiative verabschiedet, die zu konkreten Gesetzesanpassungen führt. Neu lösen Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser sowie die Überschreitung der ökotoxikologischen Grenzwerte in Oberflächengewässern Massnahmen bei der Pestizidzulassung aus. Das Trinkwasser wird dabei speziell geschützt: Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, welche nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und deren Abbauprodukte von über 0.1 Mikrogramm pro Liter führen.
«Der SVGW hat sich insbesondere dafür eingesetzt, dass Anforderungen an das Grundwasser sowohl für «relevante» als auch für «nicht-relevante» Metaboliten gelten.»
Neu gilt der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser explizit für alle Pestizide sowie sämtliche Abbauprodukte und Überschreitungen lösen Massnahmen aus. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Gesetzgebung und wird uns entscheidend dabei helfen, dass wir in Zukunft nicht wieder mit einer Situation konfrontiert sind, wie wir sie aktuell mit der Chlorothalonil-Belastung in den Trinkwasserressourcen erleben.
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