Mit Stellungnahmen, Positionspapieren und persönlichen Gesprächen hat sich der SVGW im National- und Ständerat sowie den zuständigen Kommissionen dafür eingesetzt, dass die Anliegen der Wasserversorger in der Vorlage berücksichtigt werden. Der Einsatz hat sich gelohnt: Vorgeschrieben wird neu, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume sowie Grundwasserfassungen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, reduziert werden sollen – gemäss Vorlage um 50 Prozent bis 2027, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass dieses Ziel verfehlt wird, muss der Bundesrat handeln.
Die Vorlage ist eine Art «informeller» Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative, welche sowohl Parlament als auch Bundesrat ablehnen und die am 13. Juni zur Abstimmung kommen.
Der SVGW hat sich insbesondere dafür eingesetzt, dass zukünftig nicht mehr zwischen «relevanten» und «nicht-relevanten» Metaboliten unterschieden wird. Bisher galt im Grundwasser lediglich für relevante Pestizide und deren Metaboliten – also solche, die nachweislich gesundheitsgefährdend sind – ein Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter. Neu gilt dieser Grenzwert für alle Pestizide und deren Abbauprodukte. Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser sowie die Überschreitung der ökotoxikologischen Grenzwerte in Oberflächengewässern lösen Massnahmen bei der Zulassung aus (GschG Art. 9). Das Trinkwasser wird speziell geschützt: Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, welche nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und deren Abbauprodukte von über 0.1 Mikrogramm pro Liter führen (GschG Art. 27).
Vor dem Hintergrund der Belastung zahlreicher Grundwasserfassungen mit den Abbauprodukten von Chlorothalonil war es dem SVGW besonders wichtig, dass für alle Pestizide und deren Abbauprodukte der vorsorglich tiefe Grenzwert gilt, um so einen «Fall-Chlorothalonil» in Zukunft zu verhindern. Denn in der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass sich vermeintlich nicht-relevante Fremdstoffe nachträglich als toxikologisch relevant erweisen. Der Schaden ist dann aber bereits angerichtet und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Mit der Möglichkeit bei Grenzwertüberschreitungen Anwendungsbeschränkung in den Zuströmbereichen durchzusetzen, haben Kantone und Gemeinden nun die Möglichkeit, ihre Grundwasserfassungen besser vor Fremdstoffeinträgen durch Pestizide zu schützen.
Damit die Kantone Anwendungsbeschränkungen erlassen können, müssen die Zuströmbereiche ausgeschieden werden. Der Nationalrat wollte die verbindliche Ausscheidung der Zuströmbereiche in die Vorlage integrieren. Und auch der SVGW hat sich für diesen Weg eingesetzt. Der Ständerat hat sich allerdings mit seinem Antrag durchgesetzt, diesen Zusatz aus der Vorlage zu streichen mit der Begründung, dass dazu keine ordentliche Vernehmlassung stattgefunden habe. Die Verpflichtung für die Kantone, bis 2035 die wichtigsten Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen zu bezeichnen soll nun über die Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» eingeführt werden. Stimmt der Ständerat in der Sommersession der Motion zu, wird der Bundesrat mit der Erarbeitung einer Botschaft beauftragt, die dann dem üblichen Vernehmlassungsprozess unterliegt und allen betroffenen Institutionen und Organisationen die Möglichkeit gibt, dazu Stellung zu nehmen.
Gesenkt werden sollen zudem die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele enthält die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 «angemessen reduziert» werden. SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt, unterlagen aber in beiden Räten. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016. Auch der SVGW hat sich für verbindliche Zielwerte stark gemacht.
Erfreulich ist aus Sicht des SVGW, dass die Vorlage eine Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe enthält. Erfasst werden dabei Düngemittel sowie Kraftfutterlieferungen. Damit wird zumindest die Transparenz über die Nährstofflieferungen erhöht, was letztlich die Grundlage für allfällige Absenkpfade bildet.
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