Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) verpflichtet die Wasserversorger in Artikel 5, mindestens einmal jährlich umfassend über die abgegebene Wasserqualität zu informieren.
Eine einfache Möglichkeit die Informationspflicht zu erfüllen, ist die Nutzung der Website www.wasserqualitaet.ch, die der SVGW zur Verfügung stellt. Neben Informationen zur Wasserversorgung können auch die relevanten Qualitätsparameter des Wassers aufgeschaltet werden. Entsprechende Tabellen sind für die allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie für die beiden häufigsten Metaboliten von Chlorothalonil vorbereitet. Für die Werte von weiterreichenden Untersuchungen stehen frei ausfüllbare Felder zur Verfügung.
Die Seite kann durch Verlinkung direkt in die Websites von Gemeinde oder Wasserversorgung eingebunden werden. Werden die vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) geforderten Werte und Angaben auf www.wasserqualitaet.ch publiziert, so gilt die Informationspflicht als erfüllt – sofern die Daten mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden.
Mit einer guten und transparenten Information der Konsumenten wird nicht nur die gesetzlich geforderte Pflicht erfüllt, sondern auch Vertrauen gegenüber dem Endabnehmer und Kunde geschaffen.
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