Plattform für Wasser, Gas und Wärme
Fachartikel
14. Juli 2020

Neue SVGW-Richtlinie W3/E3

«Hygiene in Trinkwasserinstallationen»

Am 1. September 2020 tritt die neue Richtlinie W3/E3 in Kraft und ersetzt die Erstausgabe von 2018. Nebst der Druckprüfung und Erstbefüllung werden neu auch die Grundlagen für eine hygienisch einwandfreie Planung, Ausführung und Inbetriebnahme sowie den bestimmungsgemässen Betrieb einer Trinkwasserinstallation kalt und warm detailliert beschrieben.
Cosimo Sandre 

Das Sicherstellen der einwandfreien Hygiene in einer kalten oder warmen Trinkwasserinstallation ist von den Entscheidungen vieler Personen abhängig. Deshalb richtet sich die neue SVGW-Richtlinie W3/E3 an alle Personen, die an der Planung, am Bau und dem Betrieb einer Trinkwasserinstallation beteiligt sind. Dies sind die Eigentümer, die Architekten, die Planer, die Installateure und die Anlagebetreiber. Nicht zuletzt tragen aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit ihrem Nutzungsverhalten massgebend zur Trinkwasserhygiene bei.

Die tragenden Pfeiler für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene sind dabei idealerweise die tägliche Trinkwasserentnahme an allen Entnahmestellen, die Verwendung von hygienisch einwandfreien Trinkwasserkontaktmaterialien und das Einhalten von hygienisch optimalen Betriebstemperaturen.

Um die Trinkwasserinstallation vor Verschmutzungen und Stagnation zu schützen, muss man seit dem Jahr 2018 während der Bauphase Dichtheitsprüfungen mit ölfreier Luft oder mit inertem Gas und mit einem Druck von 15 kPa (0,15 bar) durchführen. Erst 72 Stunden bevor die Trinkwasserinstallation in den bestimmungsgemässen Betrieb übergeht, sollen die betroffenen Leitungen erstmals mit sauberem Trinkwasser gefüllt, entlüftet und ausgiebig gespült werden. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen wurden eine grosse Anzahl von Fachpersonen im Winter 2018/2019 über die Anforderungen an die neue Dichtheitsprüfung geschult.

Sicherstellen der Hygiene

In den letzten zwei Jahren sind in weiteren Kapiteln umfassende Anforderungen und Massnahmen zur Sicherstellung der Hygiene in kalten und warmen Trinkwasserinstallationen definiert worden. Die wesentlichen Grundsätze für das Erreichen der hygienischen Schutzziele sind:

  • eine bewusste Diskussion zu Anzahl, Art und Ort der Entnahmearmaturen,
  • das Zusammenfassen von Nassräumen mit zentralen Steigzonen,
  • das Vermeiden von Stagnation durch die idealerweise tägliche Trinkwasserentnahme an allen Entnahmestellen,
  • das Verwenden von hygienisch einwandfreien Trinkwasserkontaktmaterialien oder
  • das Einhalten der erforderlichen Wassertemperaturen kalt und warm.

 

Untersuchungen haben gezeigt, dass Legionellen-Höchstwertüberschreitungen auch in den Trinkwasserinstallationen kalt vorkommen können. In der Richtlinie finden sich deshalb verschiedene Massnahmen, damit in Trinkwasserinstallationen kalt die Temperatur nicht über 25 °C ansteigt.

 Die über fünf Jahre andauernden Diskussionen bezüglich Gewichtung von Energieeffizienz und hygienischer Sicherheit in Warmwasseranlagen führte dazu, dass in der neuen Richtlinie W3/E3 auch detaillierte Anforderungen für die Planung, die Ausführung und den Betrieb von Warmwasserversorgungsanlagen formuliert werden. Die dabei definierten Mindesttemperaturen von 60 °C beim Austritt des Warmwasserspeichers bzw. des Durchflusswassererwärmers, 55 °C in allen warmgehaltenen Leitungen und 50 °C an allen Entnahmestellen sind im Einklang mit den Anforderungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei allen Bestrebungen, die Energieeffizienz zu verbessern, gilt als wichtigstes Gebot der Schutz von Leben und Gesundheit.

Inkraftsetzung per 1. September

Verschiedene Messungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass in Trinkwasser-Vorwärmspeichern mit Temperaturen unter 50 °C, die gesetzlichen Legionellen-Höchstwerte massiv überschritten werden. Aus hygienischer Sicht lassen sich solche Warmwasservolumen mit keiner Massnahme zufriedenstellend speichern. Wärmerückgewinnung aus gewerblicher Kälte, aus Solaranlagen für Warmwasservorerwärmung usw. sollen deshalb zukünftig nicht in Sanitär-Vorwärmspeichern, sondern in Heizungsspeichern gelagert werden.

Weiter werden folgende Themen für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in der neuen Richtlinie W3/E3 behandelt: 

  • die geeignete Materialwahl und -handhabung,
  • die Hygiene auf der Baustelle,
  • die Inbetriebnahme und Übergabe,
  • der bestimmungsgemässe Betrieb und mögliche Massnahmen bei Stagnation im laufenden Betrieb,
  • die Grundlagen der risikobasierten Selbstkontrolle,
  • die möglichen Desinfektionsverfahren,
  • die Instandhaltung von Installationskomponenten oder
  • die Anforderungen an Provisorien inner- und ausserhalb von Gebäuden.

 

Der SVGW-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 die neue SVGW-Richtlinie W3/E3 verabschiedet und auf den 1. September in Kraft gesetzt. Wie 2018 bereits angekündigt, erhalten die Käufer der Erstausgabe einen kostenlosen Nachversand der neuen SVGW-Richtlinie W3/E3.

SVGW-Hygienefachtagung in Biel

Am 23. September 2020 findet, unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemassnahmen betreffend Corona, die nächste SVGW-Wasserfachtagung in Biel statt. An dieser wird die neue Richtlinie W3/E3 ausführlich vorgestellt. Auch die Legionellen bleiben weiterhin im Forschungsfokus. An der Tagung werden die Eawag-Ergebnisse bezüglich der Legionellen-Vermehrung bei unterschiedlichen Temperaturen präsentiert. Ebenfalls wird das 2020 gestartete und die nächsten vier Jahre andauernde LeCo-Forschungsprojekt vorgestellt. Ein Zusammenschluss verschiedener Forschungsgruppen wird die Legionellen-Thematik multidisziplinär und umfassend bearbeiten. Weiter wird das in der Sanitärbranche noch weitgehend unbekannte VBNC-Verhalten von Legionellen beleuchtet. Denn Legionellen, die sich nicht mehr vermehren sind längst nicht alle tot.

Manch jemand überkommt ein unbehagliches Gefühl, wenn er an seinen nächsten Zahnarztbesuch denkt. Im Rahmen einer kantonalen Studie wurde die Trinkwasserhygiene bei mehreren Dentaleinheiten untersucht. Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Seit 2017 verlangt die Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV), dass Betreiber von Gebäude-Trinkwasserinstallation, die Trinkwasser an Dritte abgeben, eine periodische risikobasierte Selbstkontrolle durchführen müssen. Mit der künftigen SVGW-Richtlinie W3/E4 wird den Anlagebetreibern ein QS-Dokument zur Verfügung gestellt, das auch für Sanitärplaner und -Installateure von Relevanz sein wird.

Im Rahmen der Selbstkontrolle von öffentlich zugänglichen Duschanlagen verlangt die TBDV zudem eine periodische Legionellenbeprobung. An der Fachtagung des SVGW werden mögliche Strategien für diese vorgestellt.

Hier bekommen Sie nähere Informationen zur Fachtagung und können sich auch gleich anmelden.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.