Ein wichtiger Nutzen des Waldes besteht in der Filtrations- und Rückhaltewirkung des Regenwassers, die eine positive Auswirkung auf die Menge aber auch Qualität des Grundwassers hat. Dabei stellt sich die Frage, ob Waldeigentümer auch ein Recht auf Entschädigung für diese «positive Leistungen» haben, denn schliesslich helfen sie mit, den Wald gesetzeskonform zu unterhalten. Ein SVGW-Positionspapier erörtert nun die rechtlichen Grundlagen dazu und klärt dabei auch Begriffe wie formelle oder materielle Enteignung oder Nutzungseinschränkung. Zudem wird die Thematik auch aus Sicht der Trinkwasserversorgungen beleuchtet.
Der SVGW sieht aus Sicht der Trinkwasserversorgungen keine Notwendigkeit, gesetzeskonforme Tätigkeiten der Waldwirtschaft zu entschädigen. Auch widersprechen pauschale Entschädigungen dem gesetzlich verankerten Verursacherprinzip. Es ist aber anzustreben, so die Meinung des SVGW, dass sich die Trinkwasserversorger im Rahmen regelmässiger Treffen mit Waldeigentümern austauschen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln. Wichtig, so der SVGW weiter, ist dabei ein partnerschaftliches Verhältnis, auf der Basis von gegenseitigem Respekt und gemeinsames Verständnis für einen wirksamen Grundwasserschutz im Wald.
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