Im Vernehmlassungsverfahren, welches Ende Juli eröffnet wurde, geht es um den Rückzug von insgesamt 15 Fungiziden. Auf der Basis des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz besteht für den SVGW nun ein Beschwerderecht, welches nun mit der eingeleiteten Vernehmlassung erstmals in Anspruch genommen wird.
Der SVGW verlangt in seiner Stellungnahme ein Verbot des Wirkstoffes Chlorothalonil. Anders als in der EU, wo ein Verbot erst 2020 zu Tragen kommt, will der SVGW ein sofortiges Austragungsverbot erwirken. Zahlreiche Wasserversorger sind mit einer (zu hohen) Belastung des Trinkwassers durch Abbauprodukte konfrontiert. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind verunsichert. Oft sind keine rasche Lösungen umsetzbar, der Stoff wird noch Jahre im Grundwasser bleiben, ein geeignetes Aufbereitungsverfahren gibt es bislang nicht. Das Verbot ist verhältnismässig und rasch umsetzbar, da die Landwirtschaft über Alternativen verfügt.
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