Um die Gemeinden und Wasserversorger bei der Ausscheidung und Anpassung der Schutzzonen zu unterstützen, hat der SVGW bei seinen Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt, Beispiele gesammelt und einen Entwurf für eine Empfehlung zum Umgang mit Nutzungskonflikten bei Trinkwasserfassungen erarbeitet: die W1019. Das Vorhaben wird auch vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt und von diversen kantonalen Gewässerschutzfachstellen als Thema mit sehr grossem Handlungsbedarf eingestuft.
Die Empfehlung W1019 des SVGW wird nun im Rahmen einer Vernehmlassung als Branchendokument zur Diskussion gestellt. Dabei werden sowohl die Wasserversorger und Gemeinden als auch die kantonalen Gewässerschutzfachstellen zur Stellungnahme eingeladen. Der SVGW erhofft sich so eine praxisnahe Empfehlung zu entwickeln, die auch den Rückhalt bei den kantonalen Fachstellen erhalten wird.
Nähere Angaben zur Vernehmlassung und zu den dazugehörenden Unterlagen auf Deutsch und Französisch finden sich hier!
Gemäss Bericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom November 2018 bestehen auch nach über 15 Jahren seit der Einführung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) grosse Lücken bei der Ausscheidung rechtskräftiger Schutzzonen für Trinkwasserfassungen. Immer schwieriger wird es für die Wasserversorger und involvierten Stellen den Schutz der Fassungen vor Gefährdungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben und Weisungen des BAFU umzusetzen, im Einzelfall pragmatische Lösungen zu finden, ohne aber den planerischen, vorsorglichen Grundwasserschutz zu schwächen. Oft fehlt es in den Gemeinden an politischer Unterstützung, aber auch an Wissen um mögliche Handlungsoptionen.
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