Es ist begrüssenswert, dass mit der ChemRRV versucht werden soll, die Anwendung von gefährlichen Pestiziden aus Schweizer Produktion im Ausland besser zu reglementieren. Würde nach der neuen Verordnung eine Ausfuhrbewilligung ausgestellt, dürften gemäss Vorschlag ChemRRV weiterhin sehr gefährliche Pestizide exportiert werden, u.a. auch solche Pestizide, deren Anwendung in der Schweiz wegen ihrer Gefährlichkeit und Schädlichkeit zum Teil seit Jahren verboten ist.
Der Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Die Schweiz hat sich offiziell dazu verpflichtet diesem Menschenrecht nachzuleben und sich für die Erreichung des Sustainable Development Goals (SDG), dabei insbesondere von Ziffer 3.9. and Ziffer 6 zu engagieren. Für den SVGW ist es daher fachlich und moralisch nicht statthaft, einen «Double Standard» für Pestizide zu genehmigen, der eine Anwendung von sehr gefährlichen, in der Schweiz verbotenen Pestiziden im Ausland zulassen und Trinkwasserressourcen langfristig verunreinigen würde.
Aus Sicht des SVGW ist die Produktion dieser Stoffe grundsätzlich zu verbieten, bei denen das Risiko besteht, dass sie schädigend wirken, gefährlich sind oder ein grosses Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen, unabhängig davon, ob der Ort der Anwendung im In- oder Ausland liegt. Vor dem Hintergrund von Schadensersatzforderungen, von Imageverlust für die betroffenen Firmen sowie für den Wirtschaftsstandort Schweiz erachten wir es zudem als ökonomisch gefährlich einen «Double Standard» zuzulassen.
Der SVGW lehnt im Sinne des nachhaltigen Trinkwasserschutzes deshalb die Verordnungsänderung ab und unterstützt die Motion 15.4094 von Nationalrätin Lisa Mazzone.
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