Seit dem 1. Mai 2017 sind das Lebensmittelgesetz und das dazugehörige Verordnungspaket, insbesondere die neue Verordnung ĂĽber Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) in Kraft. Gemäss der neuen TBDV fallen nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber oder Betreiber von Hausinstallationen, die Trinkwasser an Endabnehmer abgeben oder Betreiber von öffentlich zugänglichen Duschanlagen unter das Lebensmittelrecht. Diese Inhaber sind rechtlich gesehen Betreiber eines Lebensmittelbetriebs. Wie jeder Lebensmittelbetrieb, mĂĽssen diese Inhaber oder Betreiber von Hausinstallationen im Rahmen der Selbstkontrolle die möglichen Gefahren fĂĽr das Trinkwasser abschätzen.Â
Eine Broschüre von Suissetec, die vom SVGW unterstützt wird, richtet sich nun primär an die Inhaber oder Betreiber von Hausinstallationen – mit dem Ziel, sie auf das Thema hinzuweisen und auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen. In zweiter Linie soll mit wenigen Worten auch auf die Verantwortung der jeweiligen Akteure wie Wasserversorgung, Planer, Installateur und Konsumenten aufmerksam gemacht werden.
Hier kann der Prospekt in deutscher Sprache als pdf-File heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können aber auch bei suissetec im Shop bestellt werden. Für weitere Auskünfte stehen suissetec und der SVGW gerne zur Verfügung.
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