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18. Juni 2018

Vernehmlassung IKT

Empfehlung des SVGW zu IKT-Minimalstandard

Diesen Juni startet die Empfehlung des SVGW zur Cyber Security in die Vernehmlassung. Mitglieder werden darüber per Zirkularschreiben informiert

Cyber Security von kritischen Infrastrukturen wie der Trinkwasserversorgung gehört zu den Topthemen im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL in seiner Verwundbarkeitsanalyse 2016 bei der Trinkwasserversorgung mehrere Prozessschritte mit hoher Anfälligkeit und Auswirkungen identifiziert. Im November 2017 hat dann die WHK die AG CyberSecurity mit der Ausarbeitung einer Empfehlung IKT-Minimalstandard beauftragt.

Die vom BWL übernommenen Vorgaben für die Trinkwasserbranche gelten auch für die Strom- oder Gasbranche, sodass vor allem für Querverbundunternehmen Synergien zu erwarten sind. Da die Strukturen der Wasserversorgungen in der Schweiz sehr heterogen sind, ist es wichtig, einen einheitlichen Standard einzuführen, der praxistaugliche Lösungen sowohl für kleine, als auch mittlere und grosse Versorgungen bietet und rasch konkreten Nutzen bringt. Der Entwurf des IKT-Minimalstandards geht im Juni in die Vernehmlassung.

SVGW-Mitglieder können im Intranet unter www.svgw.ch/IKT die Dokumente herunterladen und bis zum 10. August kommentieren. Es ist geplant, das Dokument Anfang 2019 in Kraft zu setzen. Der SVGW wird entsprechende Schulungen anbieten.

 

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