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26. Februar 2018

Anpassung der Entschädigungsansätze

Mehr zahlen für Schächte und erdverlegte Leitungen

Teuerungsbedingt werden die Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen im landwirtschaftlichen Kulturland auf 2018 um 0.8% angehoben.

Die Entschädigungsansätzen für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland sind in einer gemeinsamen Empfehlung vom Schweizer Bauernverband, dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, der Swisscom, des VSA, des SVGW, der SBB und der Swissgrid geregelt. Die Ansätze gelten für Schächte sowie für erdverlegte Leitungen und Kabelanlagen in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzonen. Sie sind anwendbar bei neu zu erstellenden Anlagen, bei Neuentschädigung abgelaufener oder befristeter Verträge und bei Nachentschädigung bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit.

Die angepassten Ansätze sind verfügbar unter www.svgw.ch/EA2018

 

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