In der Schweiz gibt es viele öffentlich zugängliche Laufbrunnen. Aus deren Brunnenröhre fliesst Trinkwasser. Davon dürfen alle Passanten ausgehen, wenn das Trinken ab Röhre möglich ist und der Brunnen kein Hinweisschild auf eine verminderte Wasserqualität aufweist. Um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen, ist es wichtig, die Verantwortung und Zuständigkeiten zu klären. In seinem neuen Merkblatt zeigt der SVGW auf, was Wasserversorger zu Laufbrunnen wissen sollten und wie sie dazu beitragen können, Erkrankungen von Personen zu verhindern. Das Merkblatt kann unter www.svgw.ch/W10031 heruntergeladen werden.
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