Es ist ein schleichender, nicht sichtbarer Prozess: Pestizide werden in solchen Mengen ausgebracht, dass sie nicht nur an ihrem Bestimmungsort wirken. Nein, sie reichern sich teilweise im Boden an und gelangen auch im Einflussgebiet von Wasserfassungen ins Grundwasser. Diese wichtigste Trinkwasserressource wird in einigen Fällen sogar auch dann weiter belastet, wenn der Einsatz der Pestizide schon längst nicht mehr erfolgt. Das Unkrautbekämpfungsmittel Atrazin beispielsweise kann noch Jahre nach dem Verbot nachgewiesen werden. Dieser Entwicklung muss ein Riegel geschoben werden, fordern die Trinkwasserversorger der Schweiz.
Denn woher stammt unser Trinkwasser? Zu 80 Prozent aus dem Grundwasser! Das Grundwasser kann bisher in 70 von 100 Fällen ohne oder mit einfacher Aufbereitung verwendet und als Trinkwasser abgegeben werden. Das heisst, im Untergrund liegt ein genussfertiges Lebensmittel bereit. Diese Ressource - notabene für das wichtigste Lebensmittel überhaupt - weiterhin wissentlich zu gefährden, erachten die Wasserversorger als grobfahrlässig. Darum darf das Grundwasser nicht weiter belastet werden. Auch die Oberflächengewässer benötigen mehr Schutz. Denn teilweise werden auch sie für die Trinkwasserversorgung genutzt und die Belastung mit anderen Fremdstoffen ist noch wesentlich höher.
Um den Schutz der Trinkwasserressourcen zu stärken, hat der SVGW ein Positionspapier zu Pestiziden in Trinkwasserressourcen erstellt.
Das Positionspapier enthält als zentrale Forderungen:
SVGW-Mitglieder können das "Positionspapier zu Pestiziden in Trinkwasserressourcen", das auch im Hinblick auf die kommende Revision der Gewässerschutzverordnung erstellt wurde, im Intranet unter www.svgw.ch/PosPestizide herunterladen.
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