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11. Oktober 2017

Für die Trinkwasserversorgung kommender Generationen

Wehret der weiteren Verschmutzung der Trinkwasser-Ressourcen!

Es ist ein schleichender, nicht sichtbarer Prozess: Pestizide werden in solchen Mengen ausgebracht, dass sie nicht nur an ihrem Bestimmungsort wirken. Nein, sie reichern sich teilweise im Boden an und gelangen auch im Einflussgebiet von Wasserfassungen ins Grundwasser. Diese wichtigste Trinkwasserressource wird in einigen Fällen sogar auch dann weiter belastet, wenn der Einsatz der Pestizide schon längst nicht mehr erfolgt. Das Unkrautbekämpfungsmittel Atrazin beispielsweise kann noch Jahre nach dem Verbot nachgewiesen werden. Dieser Entwicklung muss ein Riegel geschoben werden, fordern die Trinkwasserversorger der Schweiz.

Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserressource

Denn woher stammt unser Trinkwasser? Zu 80 Prozent aus dem Grundwasser! Das Grundwasser kann bisher in 70 von 100 Fällen ohne oder mit einfacher Aufbereitung verwendet und als Trinkwasser abgegeben werden. Das heisst, im Untergrund liegt ein genussfertiges Lebensmittel bereit. Diese Ressource - notabene für das wichtigste Lebensmittel überhaupt - weiterhin wissentlich zu gefährden, erachten die Wasserversorger als grobfahrlässig. Darum darf das Grundwasser nicht weiter belastet werden. Auch die Oberflächengewässer benötigen mehr Schutz. Denn teilweise werden auch sie für die Trinkwasserversorgung genutzt und die Belastung mit anderen Fremdstoffen ist noch wesentlich höher.

Umdenken nötig – strenge Anforderungswerte gefordert

Um den Schutz der Trinkwasserressourcen zu stärken, hat der SVGW ein Positionspapier zu Pestiziden in Trinkwasserressourcen erstellt.

Das Positionspapier enthält als zentrale Forderungen:

  • Vorsorgeprinzip: Die natürliche Ressource Wasser muss dauerhaft erhalten und das Vorsorgeprinzip wirkungsvoll umgesetzt werden.
  • Schutzmassnahmen müssen umgesetzt werden: In den Schutzzonen und im Zuströmbereich der Trinkwasserfassungen werden Verbote resp. Anwendungseinschränkungen für wassergängige langlebige Pestizide erlassen, konsequent durchgesetzt und Verstösse sanktioniert.
  • Tiefe Höchstwerte für Pestizide: Da eine hundertprozentige Vermeidung von Fremdstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser nicht möglich ist, sind tiefe Höchstwerte im Bereich der Nachweisgrenze für die Rückstände festzulegen. Für Pestizide fordert der SVGW, dass kein Pestizid eine höhere Konzentration als 0,1µg/l aufweisen darf. Das gilt für alle Pestizidwirkstoffe und alle Abbauprodukte. Die Gesamtkonzentration von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte darf nicht höher als 0,5µg/l betragen. Auch diese Massnahme wird aus der konsequenten Ableitung des Vorsorgeprinzips begründet. Gewisse Abbauprodukte können bei einer Aufbereitung zu toxisch bedenklichen Stoffen transformiert werden.

 

SVGW-Mitglieder können das "Positionspapier zu Pestiziden in Trinkwasserressourcen", das auch im Hinblick auf die kommende Revision der Gewässerschutzverordnung erstellt wurde, im Intranet unter www.svgw.ch/PosPestizide herunterladen.  

 

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