Richtpläne müssen auch die planerische Sicherung der Trinkwasserversorgung beinhalten. Dabei sind die Ergebnisse der regionalen Trinkwasserversorgungsplanung als verbindliche Planungsinhalte aufzunehmen und in der Interessenabwägung prioritär zu behandeln. Zudem ist das bestehende Schutzniveau für die Trinkwasserressourcen auch im Fall von Umnutzungen von Gebäuden und Flächen in Bereichen ausserhalb der Bauzone vollumfänglich zu wahren. Das sind die zwei wesentlichen Forderungen der Stellungnahme, die der SVGW für die zweite Vernehmlassungsrunde zum Raumplanungsgesetz erarbeitet hat. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende August.
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