Das Bundesamt für Energie hat diese Woche das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) publiziert. Ziel für die Erarbeitung des Modells war, die Abrechnungsmethodik zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und auf die neuen Baustandards anzupassen.
Basierend auf Durchschnittswerten der Abrechnungsfirmen wird für die Wasserkosten eine Ausscheidung von 20% Grundkosten empfohlen. Dabei sollen diese Kosten proportional zur Grösse der Nutzeinheit aufgeteilt werden.
Diese Empfehlung widerspricht der vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW). In der "Empfehlung zur Finanzierung der Wasserversorgung" (W1006) propagiert der SVGW ein Grundmodell, bei dem die Mengengebühr minimal 20% beträgt, maximal 50%. Entsprechend sind für die Grundgebühr maximal 80% und minimal 50% vorgesehen. Der hohe Fixkostenanteil ergibt sich daraus, dass den Versorger die höchsten Kosten durch den Unterhalt der Infrastruktur entstehen, unabhängig von der gelieferten Menge entstehen. So macht allein der Hydrantenlöschschutz 15-40% der Kosten aus. Der SVGW erachtet darum einen hohen Fixkostenanteil als verursachergerechter.
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