Die Herbstsitzung des Vorstandes SVGW vom 22. September 2016 in Basel fand auch dieses Jahr traditionsgemäss am Vortag zur Mitgliederversammlung statt. Während im Fachbereich Wasser diverse Entscheide im Zusammenhang mit der verstärkten Interessenvertretung anstanden, konnten im Gasbereich zwei Richtlinien in Kraft gesetzt werden. Zudem liess sich der Vorstand von der Geschäftsstelle über den Halbjahresabschluss 2016 sowie die aktuellen Entwicklungen bei der Fernwärme und im Bereich Flüssiggas informieren.
Im Juli 2016 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) in die Vernehmlassung geschickt. Anlässlich der Sitzung vom 22. September hat nun der Vorstand die SVGW-Stellungnahme dazu mit einigen wenigen Anpassungen verabschiedet. Diese Stellungnahme basiert auf dem von der Allianz Pestizidreduktion erarbeiteten Reduktionsplan und konkretisiert u.a. den Ressourcenschutz für Trinkwasser und fordert weitergehende Massnahmen zum Schutze der Trinkwasserressourcen. Die Stellungnahme wird den SVGW-Mitgliedern als Basis für eigene Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Ebenfalls hat sich der Vorstand auf Antrag der S-AG7 (Lobbying) entschieden, dass die Geschäftsstelle beim Bundesrat das Verbandsbeschwerderecht beantragen soll. Dieses Instrument wäre eine mögliche Massnahme, um den Brancheninteressen bei trinkwasserrelevanten Projekten (mit UVP-Pflicht) mehr Gehör zu verschaffen. Der Vorstand erachtet es dabei als zentral, dass interne Leitlinien klar definieren, wann und wie dieses Instrument eingesetzt werden soll.
Weiter hat der Vorstand entschieden, dass den SVGW-Mitgliedern (Wasser) ein Positionspapier sowie eine Mustermedienmitteilung zu den aktuell geplanten bzw. diskutierten Freihandelsabkommen zur Verfügung gestellt werden. Gegner der Abkommen instrumentalisieren die Trinkwasserversorgung und schüren Ängste mit einer drohenden Privatisierung. Der SVGW wird sich dafür einsetzen, dass allfällige Freihandelsabkommen die Rahmenbedingungen für die Wasserversorgungen nicht verschlechtern und das Vorsorge- und auch das Kostendeckungsprinzip erhalten bleiben.
Gleich zwei überarbeitete Richtlinien konnten vom Vorstand SVGW verabschiedet werden. Die Revision der G1 (Erdgasinstallationen in Gebäuden) umfasst im Wesentlichen Anpassungen an die geänderten Brandschutzrichtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die Richtlinie wird per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Die neue G23 (Metering-Code Gas) umfasst die bisherige Metering-Richtlinie (G23) sowie die G17 (Richtlinien für die Messpunktbezeichnung in Gasnetzen), G19 (Gasmessung und Gasabrechnung) und die G22 (OBIS-Kennzahl zur Messwertübermittlung). Sie umfasst die Prozesse von der Planung der Messstelle bis zur Gasabrechnung und gilt für Gross- und Kleinkunden. Die Richtlinie G23 wird per 1. Dezember 2016 in Kraft gesetzt.
Kontinuierlich kann die Kundenbasis im Bereich Fernwärme ausgebaut werden. Der Vorstand SVGW zeigte sich erfreut über die Zusage der IBAarau Wärme AG sowie die Fortschritte bei Verhandlungen mit weiteren interessierten Versorgern. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf der Richtlinie F1 in deutscher und französischer Sprache vor. Parallel laufen die Arbeiten an der Integration der Fernwärme in die Branchenlösung Arbeitssicherheit sowie am Aufbau des Aus- und Weiterbildungsangebotes.
Detlef Huber (IWB, Basel) tritt aus der S-AG2 zurück. Der Vorstand wählte Gerd Moser (ebenfalls IWB und früherer Leiter des Technischen Inspektorats TISG) als dessen Nachfolger.
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