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15. Dezember 2015

Revision Schiffbauverordnung

Klimafreundlichere Schifffahrt möglich

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 die Revision der Schiffbauverordnung verabschiedet. Die ursprüngliche Bestimmung aus dem Jahr 1994 war aus Sicherheitsüberlegungen eingeführt worden und verhinderte die Nutzung von Benzin und klimafreundliche Brennstoffe wie Erdgas und Wasserstoff. Die neue Verordnung erlaubt es nun, in der Binnenschifffahrt und bei konzessionierten Fahrten auch Erdgas als Treibstoff zu verwenden. Zusätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, neue Notfallkonzepte zu erarbeiten.

Der SVGW hatte im Juni 2013 eine Stellungnahme zur Revision eingereicht und dabei die Verwendung von klimafreundlichen Energieträgern unterstützt. Die Richtlinie für Erdgastankstellen und Erdgasbetankungsgeräte (G9) wurde zwar nicht wie vorgeschlagen in die Verordnung aufgenommen, gilt aber nach wie vor als wichtige technische Referenz.

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