Zur Wanderhochsaison schlägt die Boulevardzeitung "Blick" Alarm in bezug auf Brunnen. Sie bezieht sich dabei primär auf die letztjährige Untersuchung des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden. Damals war in 9 von 29 Brunnen an stark benutzten Wanderwegen die mikrobiologischen Qualität des Wassers mangelhaft. Obwohl die hohe Beanstandungsquote dem Gesamtbild der Brunnenwasserqualität entlang von Wander- und Bike-Wegen entsprechen könnte, kann daraus kein Schluss auf alle Brunnen gezogen werden, wie der "Blick" mit seinem Übertitel "Fast jeder dritte Brunnen verseucht" suggeriert. An Brunnen mit dem Trinkwasserlogo (blaue Lippen/Wellen), wie man sie häufig in Städten antrifft, kann bedenkenlos Wasser konsumiert werden.
Da die Zuständigkeit bei öffentlich zugänglichen Brunnen nicht ganz einfach ist, hat der SVGW in der dritten Ausgabe 2015 seiner Publikation "Wasserspiegel" (S. 6) die rechtliche Situation beleuchtet und einige Folgerungen für Brunnenmeister daraus gezogen. Dabei geht es um Brunnen, bei denen weder explizit mit dem Trinkwasserlogo auf die gute Qualität des Wassers hingewiesen wird noch mit einem Hinweis "Kein Trinkwasser" vor dem Qualität gewarnt wird. Grundsätzlich geht man in der Schweiz davon aus, dass öffentlich zugängliche Brunnen Trinkwasser liefern. Ein mündige Person sollte aber auch einen Brunnen von einer Viehtränke unterscheiden können.
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