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15. Juni 2015

SVGW-Vorstand

Im Zeichen der Mitgliederversammlung

m Donnerstag, 11. 6. 2015, führte der SVGW-Vorstand seine Junisitzung traditionsgemäss in den Räumlichkeiten der SVGW-Geschäftsstelle Lausanne durch. Im Zentrum der Sitzung standen diverse Themen, die auch Eingang in die Mitgliederversammlung finden werden.

So beschäftigte sich der Vorstand intensiv mit der geplanten Statutenänderung. Eine solche ist die logische Folge des bereits im letzten Jahr beschlossenen Ausbaus der Verbandsdienstleistungen im Bereich Fernwärme (insbesondere Fernwärme- und Fernkältenetze). Kernstück der Revision ist deshalb die Erweiterung des Vereinszweckes. Gleichzeitig werden gewisse redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vorgenommen (z. B. professionelle Revisionsstelle).

Weitere wichtige Traktanden im Hinblick auf die Mitgliederversammlung waren die Beratung und Verabschiedung von Jahresrechnung 2014, Revisionsbericht, Budget 2016 und Finanzplanung. Das Geschäftsjahr 2014 konnte erneut positiv abgeschlossen werden. Dem Vorstand ist es wichtig, dass für die Folgejahre besonders auch der Ausgabenseite die nötige Beachtung geschenkt wird, da nicht beeinflussbare Faktoren, wie z. B. höhere Arbeitgeberbeiträge für die Pensionskasse, den Handlungsspielraum einschränken werden. 

Aus den Fachbereichen nahm der Vorstand die umfangreichen Arbeiten am Regelwerk zu Kenntnis. Der Vorstand und Direktion SVGW sind sich bewusst, dass die Weiterentwicklung des Regelwerks eine zeitintensive Arbeit und nur dank dem Engagment und der Kompetenz der Mitglieder in den Kommissionen bzw. Unterkommissionen möglich ist. Mit Genugtuung und Dankbarkeit hat der Vorstand verschiedene Unterlagen verabschiedet:

  • Die revidierte Richtlinie G7 fĂĽr Gasdruckregelanlagen wird per 1. September 2015 in Kraft gesetzt.
  • Die Richtlinie W12 fĂĽr eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen wurde vom Vorstand verabschiedet. Sie wird dem Bundesamt fĂĽr Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zur Genehmigung vorgelegt.
  • Das Zertifizierungsreglement ZW 102/1 "Materialien in Kontakt mit Trinkwasser - Hygienische Beurteilung von Kunststoffen" wird auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. KernstĂĽck des Reglements ist eine Tabelle, die aufzeigt, welche internationalen
  • Anforderungen mit denen des SVGW gleichwertig sind und bei welchen Parametern noch PrĂĽfungen nachzuholen sind.

Im Zusammenhang mit der Thematik "Material im Kontakt mit Trinkwasser" stimmte der Vorstand einem Antrag der Arbeitsgruppe S-AG6 zu: Demnach soll das SVGW-Konformitätszeichen künftig nur noch bei umfassender Einhaltung der hygienischen Anforderungen sowie der Produktanforderungen erteilt werden. Falls der Nachweis nur für Teilaspekte erbracht wird, sollen künftig differenzierte Konformitätszeichen "Hygienische Unbedenklichkeit" bzw. "Rückflussverhinderung" erteilt werden.

Des Weiteren nahm der Vorstand die Mitgliedschaft von SVGW und VSG bei ERIG, dem European Research Institute for Gas and Energy Innovation, zur Kenntnis. Ziel von ERIG ist die bessere europäische Forschungskoordination im Bereich Gas um Energieeffizienz und Erneuerbarkeit von Energiesystemen weiter zu erhöhen. 

Mit der Verabschiedung des "Branchenberichts Wasser" durch den Vorstand verfügt der SVGW ab sofort über eine kompakte Grundlage, welche auf attraktive Weise das Funktionieren und die Leistungen der Wasserversorgung in der Schweiz aber auch die zukünftigen Herausforderungen aufzeigt. Der Branchenbericht ist ein wertvolles Kommunikationsinstrument für die geplante Verstärkung der Lobbyarbeit im Bereich Trinkwasser. Das entsprechende Lobbyingkonzept wurde vom Vorstand ebenfalls verabschiedet.  

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