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14. April 2015

Überflüssige Geräte

Kein SVGW-Zertifikat mehr für Trinkwasser-Nachbehandlungsgeräte

Der SVGW zertifiziert ab sofort keine Trinkwasser-Nachbehandlungsgeräte in Gebäuden mehr. Eine Ausnahme davon bilden Behandlungsgeräte zum Schutz der Installationen.

Folgende Überlegungen haben zu diesem Entschluss geführt. Der Einbau von entsprechenden Geräten ist überflüssig, da die Wasserversorgungen Trinkwasser in einwandfreier Qualität in die Haushalte liefern. Das Wasser benötigt keine ergänzende Aufbereitung. Ein Zertifikat könnte jedoch den Anschein erwecken, dass eine Zusatzbehandlung nötig ist. Dazu kommt, dass die Wirksamkeit der Aufbereitungsgeräte in vielen Fällen nicht überprüft werden kann. Es besteht auch die Gefahr, dass die Geräte infolge fehlerhaften Betriebs und mangelnder Wartung die Wasserqualität vermindern.

Von der Massnahme betroffen sind folgende Geräte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Umkehrosmoseanlagen, Aktivkohlefilter oder Geräte mit eingebautem Aktivkohlefilter, Kalkumwandler, die den Nachweis der Wirksamkeit nach dem DVGW Arbeitsblatt W 512 nicht erbringen, Dosierapparate, Chlordosiergeräte, Anodengeräte für die Bekämpfung von Legionellen durch Abgabe von Kupfer- oder Silberionen, Geräte zur Wasserbelebung, Geräte zur Levitierung, Geräte zur Energetisierung und Geräte für rituelle Behandlungen des Trinkwassers.

Weiterhin zertifiziert werden die Geräte zum Schutz der Installationen. Dabei handelt es sich primär um mechanisch wirkende Filter und Enthärtungsanlagen mit nachgewiesener Wirksamkeit.

Bestehende Zertifikate behalten bis zu deren Ablaufdatum ihre Gültigkeit und Zertifizierungsaufträge, die vor dem 31. März 2015 bei der Zertifizierungsstelle Wasser eingetroffen sind, werden noch behandelt. Die Zertifikate sind bis max. 31. März 2020 gültig.

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