Ende Januar 2015 fand beim SVGW die fünfte Sitzung der Arbeitsgruppe "Material in Kontakt mit Trinkwasser", S-AG6 "MKT", statt. Die Arbeitsgruppe befasst sich primär mit der Erarbeitung reglementarischer Vorgaben zur Beurteilung der hygienischen Eignung (Migration, Mikrobiologie) von Ausgangsstoffen und Werkstoffen in daraus gefertigten Bedarfsgegenständen. Grundsätzliche Anforderungen dazu sind in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt. Da für die Überprüfung der Produkte bisher keine europaweit harmonisierten technischen Normen existieren, ist die S-AG6 daran, eine Lösung für die Schweiz zu erarbeiten. Diese wird auf bestehenden Vorgaben aus dem Ausland basieren. Dazu wurden von der S-AG6 die Prüfmethoden und Anforderungen für organische Materialien von Deutschland, Holland, Frankreich, Grossbritannien und USA detailliert studiert und auf Eignung für die Schweiz überprüft, bzw. die zusätzlichen Anforderung dafür festgelegt. Aus dem Ergebnis wird in den nächsten Monaten ein Zertifizierungsreglement ausgearbeitet. Reglemente für Metalle, Zemente, und andere Werkstoffe wie Keramik und Emaille sollen folgen.
Bisher gab es lediglich ein SVGW-Zeichen für die Konformität von Produkten und Apparaten. Da es oftmals nicht möglich ist, alle Teile eines komplexen Systems abschliessend zu beurteilen, hat sich die S-AG6 entschlossen, differenzierte SVGWZertifizierungszeichen einzuführen, die sich auf den jeweiligen Prüfumfang beziehen. Damit wird das Zertifizierungswesen flexibler und den Bedürfnissen der Praxis angepasst. Weiter bestehen bleibt das bisherige SVGW-Konformitätszeichen für Konformitätsnachweise aller relevanten Teile eines Apparats oder Systems.
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