Verschiedene Kantone betreiben heute leistungsfähige Geografische Informationssysteme (GIS) im Internet. Damit ist es möglich, der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ein breites Spektrum von raumbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Möglichkeit, rund um den Globus Einsicht in die Daten zu haben, besteht allerdings auch die Gefahr eines Missbrauchs der verfügbaren Geoinformation.
Diese Sorge teilen aus naheliegenden Gründen auch die Wasserversorgungen, die rund um die Uhr das unentbehrliche Lebensmittel Trinkwasser verteilen. Dem Sabotageschutz misst der SVGW als Vertreter der schweizerischen Wasserversorgungen einen hohen Stellenwert bei. Er hat daher, ergänzend zur Wegleitung für die Planung und Realisierung der Trinkwasserversorgung in Notlagen im Jahr 2010 die Empfehlung für den Sabotageschutz von Trinkwasserversorgungen herausgegeben.
Mit der im Internet frei verfügbaren Geoinformation erwachsen den Wasserversorgungen neue Gefahren, sofern beim Aufschalten von wasserversorgungsspezifischen Daten nicht die notwendige Sorgfaltspflicht angewendet wird. Der SVGW empfiehlt daher dringend, sensible Daten von Wasserversorgungen nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dazu zählen u. a. Informationen von wichtigen Infrastrukturanlagen, Prozessen, Anlagen für die Seewasserfassung aber auch zu Versuchsanlagen für hydrogeologische Untersuchungen (Piezometereinrichtungen) sowie geologische Details von Bohrprofilen von Grundwasserbrunnen.
In einem Grundwasserschutzgebiet besteht über eine Bohrung ein direkter Zugang zum geförderten Grundwasser, das in der Schweiz meist ohne weitere Aufbereitungsschritte als Trinkwasser abgegeben wird. In der Regel sind die Grundwasserrohre und Messungen zwar gesichert, da sie sich jedoch im öffentlichen Raum befinden, hat jedermann jederzeit Zugang zu diesen Anlagen. Sie bilden daher zusammen mit den Fassungsanlagen besonders kritische Stellen für mögliche Sabotageakte.
Gemäss Art. 30 der Gewässerschutzverordnung erstellen die Kantone Gewässerschutzkarten, welche die Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen, die Grundwasserschutzareale enthalten ebenso, die Grundwasseraustritte,-fassungen und -anreicherungsanlagen, die für die Wasserversorgungen von Bedeutung sind. Die Gewässerschutzkarten sind öffentlich zugänglich. Wir empfehlen allerdings auch bei Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen, sowie bei Piezometeranlagen im direkten Zuströmbereich von Fassungen auf Angaben im Internet, die rechtliche nicht zwingend sind, zu verzichten.
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