Eine intensive Diskussion löste die Festlegung des weiteren Vorgehens bei der Rohrinnensanierung aus. Die Anwesenden sprachen sich gegen die Ausarbeitung eines neuen Reglements für die Konformitätsbewertung von Rohrinnensanierungen aus, dagegen hiessen sie die Herausgabe eines Mustervertrags zwischen Liegenschaftseigentümern und Sanierungsfirmen gut. Dieser Vertrag umfasst einerseits die vereinbarte Leistung, die Qualitätssicherungsmassnahmen, die Abnahme der sanierten Anlage und die Vorgaben bei der Mängelbehebung. Der Mustervertrag wird gestützt auf einem geeigneten Kommunikationskonzept publiziert.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die generellen, standortunabhängigen Herausforderungen und Lösungsansätze zur nuklearen Sicherheit, zu Störfällen und zum Schutz des Grundwassers aufzeigen soll. Die Nagra kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage gewährleistet werden kann, wenn ein geeigneter Standort sowie eine geeignete Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewählt werden. Eine Oberflächenanlage stelle so auch im Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser dar und sei damit grundsätzlich bewilligungsfähig. Der SVGW steht dieser Äusserung skeptisch gegenüber. Die Mitglieder der W-HK unterstützen daher die Position des SVGW, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten Massnahmen ergreift, um mögliche Gefahren für das Grundwasser beim Betrieb von Oberflächenanlagen zu verhindern.
Klare Zustimmung erfuhr der Antrag zur Ausarbeitung einer SVGW-Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb von Grundwasserbrunnen. Die Geschäftsstelle wird nun die Arbeitsgruppe zusammenstellen.
Seit Juli 2008 ist das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) und die Verordnung über Geoinformationen (GeoIV) in Kraft. Diese Gesetzesgrundlagen fordern die Publikation von Geoinformationsdaten im Internet und geben diesbezüglich die minimalen Geobasisdatensätze vor. Zuständig für die Veröffentlichung der Daten in ihrem jeweiligen Hoheitsbereich sind nach GeoIG die Kantone. Insbesondere obliegt den Kantonen die Einrichtung der erforderlichen Darstellungs- und Downloaddienste. Die Publikation von Geoinformationsdaten im Internet ist aber aus Sicht der Wasserversorgungen nicht unproblematisch. Von jedem Ort der Welt aus können über die entsprechenden GIS-Viewer Informationen zum Standort von Grundwasserförderungsanlagen und Pegelstandmessorten abgefragt werden. Zum Teil werden auch Informationen über Konzession oder Fördermengen publiziert. Die W-HK beauftragt den SVGW daher, bei den Kantonen auf die Problematik bei der Veröffentlichung solcher sensibler Daten hinzuweisen.
Die Nutzung von Trinkwasser setzt geeignete Produkte und Einrichtungen voraus, die aus verschiedenen Werkstoffen gefertigt sind. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Metalle, Kunststoffe und Beton. Trinkwasser, das mit den entsprechenden Werkstoffen in Kontakt kommt, kann in chemischer und mikrobiologischer Hinsicht (negativ) verändert werden. Der Themenkreis Material in Kontakt mit Trinkwasser hat eine grosse Bedeutung bei der Produktion von lebensmitteltauglichen Erzeugnissen. Die vom SVGW vorgeschlagene Arbeitsgruppe wird daher bestätigt und möglichst rasch ihren Betrieb aufnehmen.
Die Industriellen Betrieben Basel IWB berichteten über zwei neue mobile Aufbereitungsanlagen sowie die Überwachung von künstlicher Radioaktivität im Wasser. Zum Schluss informierten die verschiedenen Fachstellen über ihre Tätigkeiten. Zudem wurden die ersten Resultate einer Umfrage bei den Wasserversorgungen zum Thema Messbeständigkeit von Kaltwasserzählern vorgestellt.
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