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13. Februar 2013

Haftung bei Schäden

Verbesserte Leistungen im SVGW-Versicherungspool

Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, den Betrieb der Versorgungssysteme an Dritte abzugeben – bleiben aber Eigentümerin der Infrastrukturen. Da stellt sich die Frage der Haftung bei Schäden, die durch Infrastrukturen verursacht werden.

Im SVGW-Versicherungspool wird die Gemeinde als Eigentümerin der Versorgungsnetze automatisch auch geschützt. Ebenfalls versichert ist die Haftpflicht eines Brunnenmeisters, der diese Tätigkeit nebenamtlich ausführt. Die Prämien bleiben trotz dieser Leistungsverbesserungen unverändert.

Bei Fragen zu diesem Thema und zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung von Versorgungsbetrieben gibt der Versicherungsspezialist des SVGW Rolf Eberli (rolf.eberli@berlirisk.ch) gerne Auskunft.

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